Fahrzeugkosten
April 27, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Ich habe eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.
Die Unterhaltskosten für das notwendige Fahrzeug, wie
Reparatur-, Kundendienst-, Benzinkosten habe ich als Betriebskosten angesetzt und die enthaltemne Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgesetzt.
Wie behandle ich jetzt steuerlich mein Fahrzeug (vorher Privatbestand), dass ich betrieblich zu 100% einsetze.
Privat habe ich ein 2. Fahrzeug, dass ich auch nur privat nutze.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie sprechen mit Ihrer Frage die Berücksichtigung des Wertverlustes des Fahrzeugs an. Der Wagen wird buchhalterisch mit dem Teilwert (Einlagewert) eingebucht. Der Teilwert ist der Wert, den Sie für den Wagen derzeit am Markt erzielen würden. Der ermittelte Wert wird dann über die Restnutzugsdauer abgeschrieben. Ein Neuwagen hat eine festgelegte Nutzungsdauer von 6 Jahren. Gebrauchtfahrzeuge entsprechend weniger. Die Abschreibung stellt den Betriebsaufwand dar.
Da der Wagen ohne Vorsteuerabzug erworben wurde, ist auch die spätere Veräußerung umsatzsteuerfrei. Auch die Einlage unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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