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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Verrechnung Veräusserungsgewinn gegen Altverluste

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe in meiner Steuererklärung für 2010 Gewinne aus Veräusserung von Kapitalanlagen und Aktien angegeben, für die ich bereits Abgeltungssteuer ( 25% ) bezahlt habe. Da ich noch Altverluste habe, die mir das Finanzamt auch als verbleibenden Verlustvortrag ( aus privaten Veräusserungsgeschäften ) bescheinigt hat, bin ich davon ausgegangen, daß das Finanzamt die aktuellen Gewinne mit den Altverlusten verrechnet und die erhobene Abgeltungssteuer entsprechend erstattet. Dies ist in dem gerade erhaltenen Steuerbescheid allerdings nicht geschehen.

Ist dies so korrekt d.h. ist eine solche Verrechnung nicht vorgesehen bzw. möglich? Oder müsste ich die Verrechnung speziell beantragen? Ist für einen solchen Antrag ggf. eine besondere Form vorgesehen?


Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Altverluste, die bis zum 31.12.2008 durch den Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen INNERHALB der Spekulationsfrist entstanden sind, können bis einschl. 2013 auf Veräusserungsgewinne aus Aktien und Fondsanteilen verrechnet werden. Eine Verrechnung derartiger Altverluste mit Zins-oder Dividendenerträgen ist aber nicht möglich.

Eine Verrechnung z. B. in 2010 wäre aber nur denn möglich, wenn Sie diesen Altverlust in der Einkommensteuererklärung 2008 auch erklärt haben. Hierüber erteilt dann das Finanzamt einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid. Der in diesem Bescheid ausgewiesene Verlust kann dann auf die Jahre 2009 bis 2013 solange vorgetragen werden, bis er aufgebraucht ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Steuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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