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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Kosten für Wohnungssuche und Umzug Ausbildungsbeginn Kind

Hallo, mein Sohn ist letztes Jahr aufgrund des Beginns seiner Ausbildung zu mir in die Zweitwohnung gezogen (Zweiwhg. besteht seit 2000, Entfernung zum Erstwohnsitz 360km). Da die bestehende Zweitwohnung zu klein war (1 Zi. 29qm), habe ich eine größere bezogen (2 Zi. 54qm). Dadurch entstanden folgende Kosten: Maklergebühren für die neue Whg., Umzugskosten (Rechnung vom Umzugsunternehmen) für meinen Umzug, Kosten für Umzugskartons, Mietwagen für den Umzug meines Sohnes, Hotelübernachtung für den Tag des Umzugs. Welche Kosten kann ich wie steuerlich geltend machen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Uwe Zieling

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragenstelller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Fraglich ist, ob die Umzugskosten mit Ihrem Erwerb in Verbindung stehen.

Nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG können Sie nur Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Einkünfteerziehlung stehen, als Werbungskosten in Ihrer eigenen Steuererklärung gelten machen. Bei den Umzugskosten setzt die Finanzverwaltung zusätzlich voraus, dass der Umzug eine wesentliche Verkürzung des Fahrtweges mit sich bringt.

Ihr Umzug ist m.E. jedoch nicht beruflich veranlasst, sondern durch die Ausbildung Ihres Sohnes veranlasst. Somit können Sie die Kosten nicht in Ihrer Steuererklärung gelten machen.

Hat Ihr Sohn jedoch die Kosten für den Umzug getragen, kann er diese Kosten im Zusammenhang mit seiner ersten Berufsausbildung nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben gelten machen und mit seinen Einkünften verrechnen.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

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