Wohnung absetzbar als Büro
Juli 5, 2016 | 45,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Hallo ich wohne in einer Wohnung +- 50 m2 . Die benutze ich als Wohnung aber dort arbeite ich auch. JETZT wird bei mir im Hause die Wohnung über mir frei und ich könnte dorthin umziehen.
Somit würde ich gerne zwei Wohnungen haben. Eine unten die ich quasi nur als Büro benutzen würde und die Ober als Wohnwohnung.
Die Wohnung sind beide voneinander getrennt jeder im gleichen Mehrfamilienhaus.
Geht das steuerlich klar oder gibt es da Probleme ??
Ich suche ein paar Tipps
MFG
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Ich formuliere Ihre Situation mal ein wenig anders: Sie haben im 1. Stock ein Büro und im 2. Stock wohnen Sie. Sie haben nicht zwei Wohnungen, sondern nur eine.
Steuerlich ist das überhaupt kein Problem. Die Thematik, auf die Sie abzielen, beschäftigt sich mit dem häuslichen Arbeitszimmer. Dieser Fall existiert hier jedoch nicht, da Ihr neues Büro nicht mehr in Ihrer Wohnung ist. Es ist bereits durch den BFH entschieden, dass eine Trennung von Arbeitszimmer und Büro durch ein von allen Mietparteien zugängliches Treppenhaus ausreicht, um die häusliche Sphäre zu durchbrechen (BFH, Urteil v. 18.8.2005, VI R 39/04, BStBl 2006 II S. 428).
Aus dieser Thematik heraus ist das steuerlich eindeutig in Ihrem Sinne geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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