Trennungsgeld nach 6 I TGV steuerfrei bei Maßnahmen von weniger als 48 Monaten Dauer
Sehr geehrte Damen und Herren,
als "scheidender" Zeitsoldat genieße ich zur Zeit eine Bildungsmaßnahme, die vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert wird. Da diese Bildungsmaßnahme in Form eines Studiums (36 Monate) an einem anderen Ort stattfindet, erhalte ich Trennungsgeld nach § 6 (1) TGV. Dieses wurde bis dato immer durch die bezügezahlende Stelle im darauffolgenden Monat versteuert.
Heute habe ich die Mitteilung erhalten, dass es eine Änderung gab. Bei zeitlich befristeten Maßnahmen bis 48 Monate sind die Leistungen nach § 6 TGV steuerfrei zu gewähren. Für das laufende Jahr erhalte ich eine Rückzahlung seitens des Dienstherren, Für das vergangene Jahr soll ich mich bzgl. versteuerter Beträge an mein Finanzamt wenden. Hintergrund der Änderung ist, wohl die Tatsache, dass seit neustem die dauerhafte Zuordnung bei Verwendungen/Maßnahmen unter 48 Monate nicht gegeben ist und somit eine erste Tätigkeitstätte am neuen Dienstort nicht begründet wird.
Nun stelle ich mir die Frage:
Wie beantrage ich die Rückerstattung der fälschlicherweise einbehaltenen Beträge und wie Weise ich meinen Anspruch nach? Auf meinen Bezügeabrechnungen ist der ausgezahlte TG-Betrag sowie die Anteilige Steuer sichtbar - genügt das als Nachweis in Verbindung mit einem formlosen Schreiben?
Vielen Dank und freundliche Grüße