Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

GmbH-Ausschüttung an ausländischen Gesellschafter

Ich möchte mich als Gesellschafter mit 50% an einer neu zu gründenden GmbH in Deutschland beteiligen. Ich werde NICHT Geschäftsführer.

Ich bin Deutscher, aber nicht steuerpflichtig in Deutschland. Ich wohne in Dubai (seit mehr als 5 Jahren aus Deutschland weggezogen, keine Beziehung zu Deutschland, keine Wohnung in Deutschland, kein Konto in Deutschland, gar nichts). In Dubai exisiert keine Einkommensteuer o.ä. Sämtliches Einkommen ist steuerfrei, es gibt auch keine Einkommensteuererklärung. (Ich ziehe in Kürze in ein anderes Land um, bei dem ebenfalls diese Art der Beteiligung steuerfrei ist.)

1.) Wie werden Ausschüttungen an mich in Deutschland versteuert? Bitte mit einem Beispiel mit Beispielzahlen.

2.) Ich möchte eventuell nicht mit meinem privaten Namen im Handelsregister erscheinen, sondern eine Firma als Gesellschafter einsetzen, mit der ich einen Treuhandvertrag schließe. Ändert das irgendetwas an der Versteuerung von Ausschüttungen?

3.) Gibt es irgendeine Möglichkeit der vorteilhafteren Gestaltung, z.B. mit einer Holding o.ä.? Dies (Nr. 3) ist sicher eine komplexe Frage, kann ich mich zwecks weiterer Beratung direkt an Sie wenden?

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Mit Dividenden sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland. Mit Dubai gibt es auch kein Abkommen zur Doppelbesteuerung, deswegen bleibt es bei den allgemeinen Grundsätzen der Einkommenbesteuerung.

Die GmbH ist zum Einbehalt von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag verpflichtet, somit erhalten Sie nur eine Netto-Dividende ausbezahlt.

Eine Einkommensteuerveranlagung in Deutschland wird nicht durchgeführt (auch nicht auf Antrag), wenn Sie als Steuerausländer lediglich Kapitalerträge mit Kapitalertragsteuereinbehalt hatten, die einbehaltene Steuer hat dann Abgeltungswirkung, es bestehen keine Erklärungspflichten.

Als Zahlenbeispiel wäre dies wie folgt:

Ausschüttung GmbH 10.000,00 €
abzgl. Kapitalertragsteuer 25% -2.500,00 €
abzgl. Solidaritätszuschlag 5,5% -137,50 €
= Nettodividende 7.362,50 €

Durch einen wirksam zwischengeschalteten Treuhänder ändert sich zunächst nichts. Steuerlich wird in der Regel der Treugeber als Gesellschafter angesehen und bei ihm die Gewinnausschüttungen versteuert

Eine Holdingkonstruktion würde gegebenfalls etwas verändern, wenn die Holding in einem Land sitzt, mit dem ein Doppelbesteuerungseinkommen besteht. Im Ergebnis wird jedoch eine steuerfreie Ausschüttung nach Dubai kaum möglich sein.

Wenn Sie mich direkt konaktieren möchten, können Sie mich über bernd.thomas@yahoo,de erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Tel. und Fax 0421 7090558, Mobil 0163 9632333, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)




Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Tel. und Fax 0421 7090558, Mobil 0163 9632333, USt-IdNr. DE316948369, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres)

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