Als Kleinunternehmer Umsatzsteuernummer für Geschäfte in der EU??
August 3, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Hallo!
Meine Fragen:
1. Ich bin Kleinunternehmer und habe Kunden in der Schweiz und Österreich. Man sagt mir nun, dafür bräuchte ich eine USt-ID? Ebenso beschäftige ich manchmal Kollegen aus der EU. Dafür auch eine Ust-ID?
2. Brauche ich als Texter für kleine Affiliate-Einnahmen und Einnahmen von Google Adsense einen Gewerbeschein? Mein Gewerbeamt wusste es nicht...
Danke und viele Grüße,
R.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die USt-ID-Nr. benötigen Sie auch als Kleinunternehmer für Wareneinkäufe im EU-Ausland, die der Erwerbsbesteuerung unterliegen. Ebenso benötigen Sie die USt-ID-Nr., wenn Sie Waren und Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Ausland verkaufen, die dann unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen.
Dies ist vorteilhafter, wenn der USt-Satz im EU-Ausland höher ist als im Inland.
Für die Anstellung von (ausländischem) Personal benötigen Sie nicht die USt-ID-Nr.
Bei den von Ihnen unter 2. genannten Einkünften handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Provisionseinnahmen), uns Sie müssen daher ein Gewerbe anmelden.
Ich hoffe, Ihnen einen kurzen Überblick über die steuerliche Sachlage habe geben können. Um jedoch eine umfassende und konkretere Aussage treffen zu können, werden auf jeden Fall noch detaillierte Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse benötigt.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
stb-becker@arcor.de
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