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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Änderung der Gewinnverteilung bei GbR

Wir sind eine GbR mit 3 Gesellschaftern.
Aktuell sind alle Gesellschafter zu gleichen Teilen an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.
Wir wollen nun die Gewinnverteilung so anpassen, dass nur noch 2 Gesellschafter gewinnbeteiligt sind. Hintergrund der Umverteilung sind der geleistete Arbeitsaufwand der beiden Begünstigten, die in die GbR eingezahlten Beträge, aber auch steuerliche Gründe.
Da der persönliche Grenzsteuersatz dieser beiden Gesellschafter niedriger ist als der des dritten Gesellschafters, würden sich die Steuereinnahmen des Finanzamts verringern.
Dazu nun die Fragen:
Muss eine Änderung der Gewinnverteilung gegenüber dem Finanzamt begründet werden?
Wenn ja: Was sind zulässige Gründe?
Welche Inhalte muss die Anzeige der Änderung der Gewinnverteilung gegenüber dem Finanzamt mindestens haben?
Wann muss die Änderung der Gewinnverteilung dem Finanzamt angezeigt werden: Bei Abgabe der Steuererklärung oder direkt nach dem Beschluss der GbR?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die Änderung der Gewinnverteilung ist eine Maßnahme, die keiner Zustimmung des Finanzamts bedarf.

Die geänderte Gewinnverteilung geben Sie bei der Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellung an.

Auf dem Hauptvordruck geben Sie in Zeile 31 eine 0 an und übersenden den Gesellschaftsvertrag mit den geänderten Gewinnverteilungsschlüsseln.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt