Erhaltungsaufwendungen über 15 Prozent innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung bei einer Gewerbeimmobilie
Wir haben letztes Jahr einen schon bestehenden Beherberungsbetrieb gekauft und betreiben diesen jetzt selbst in Form einer GbR weiter. Wir haben im Laufe des Betriebes Brandschutzmassnahmen durchgeführt, Malerarbeiten, Elektroarbeiten, die Heizungsanlage im Keller modernisiert und Bodenbeläge erneuert. Dadurch sind wir schon weit über 15 Prozent der Anschaffungskosten gekommen.
Heißt das, daß alle Reparaturen, Erneuerung kaputter Fenster, Austausch von Sanitäranlagen usw. in den nächsten 2 Jahren auch nachträgliche Anschaffungskosten wären und wie ist die Erneuerung einer Thekenanlage im Restaurant, einer neuen Küche und der Einrichtung von Gastronomie und Zimmern zu bewerten?
Welche Möglichkeiten gibt es, um überhaupt noch Renovierungen durchzuführen, welche wir dann auch sofort oder besser über 10 Jahre absetzen können?