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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Haben Steuerberater eine Schweigepflicht?

Wir sind hier im Freundeskreis gerade in der Diskussion und würden es nun gerne ganz genau wissen: Haben Steuerberater eine Schweigepflicht? Falls ja, ab wann gilt diese? Dürfen Sie nichtmal Informationen aus einer Erstberatung weitergeben? Und: Was "muss" ein Steuerberater tun, wenn er weiß (oder den Verdacht hat), dass sein Mandant Steuern hinterzieht bzw. strafbare Dinge tut? Macht der Steuerberater sich selbst strafbar, wenn er weiß, dass Steuern hinterzogen werden und er trotzdem seinem Mandanten "hilft"? Darf er überhaupt zum Zwecke der Steuerhinterziehung "beratend" tätig sein? Und was passiert, wenn er seine Schweigepflicht bricht, wird er bestraft oder belohnt, wenn er trotz Schweigeplficht zB Polizei oder Behörden kontaktiert?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag.einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Auskunft erteilen.

Grundsätzlich gehört es zu den Berufspflichten, dass der Steuerberater verschwiegen ist (§ 57 StBerG). Er darf eigenständig keine Steuerhinterziehung melden, da es dann die Verletzung von Geheimnissenbetrifft. Das gilt bei nachträglichem Erkennen der Steuerhinterziehung. Erkennt der Berater vor Abgabe einer Erklärung, dass der Mandant Steuern hinterzieht bzw. unrichtige Angaben macht und gibt er die Erklärungen trotzdem ab, so macht er sich der Beihulfe schuldig. In dem Fall macht der Berater sich selbst strafbar und haftet auch für eingetretenen Schaden. Erkennt der Berater den Tatbestand der (bewusstenn) Steuerhinterziehung, so muss er den Mandanten aufklären und ggfs. sein Mandat niederlegen.

Eine Beratung zum Zwecke der Steuerhinterziehung ist unzulässig bzw. strafbar (Beihilfe/Mittäter) für den Steuerberater. Er darf von sich aus jedoch keine Geheimnisse preisgeben (§ 203 StGB) und würde sich sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn dem Steuerpflichtigen ein Schaden dadurch entsteht, dass er Privtgeheimnisse offenbart.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte. Das Portal bietet die Möglichkeit eine Rückfrage zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass ein Onlineforum keine voll umfängliche Beratung zulässt, sondern nur eine erste steuerliche Einschätzung.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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