Anmelden und versteuern als sexarbeiterin
Mai 24, 2016 | 40,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Abend
Muss ich wenn ich als Escort bzw sexarbeiterin nebenberuflich und privat arbeiten möchte dies auch genauso anmelden oder kann ich es auch als" persönliche und sachliche Dienstleistungen" anmelden .. ich möchte nicht das es mein Arbeitgerber erfährt .... und wie sieht es mit steuern zahlen aus .. da ich es wirklich nur nebenbei machen möchte .. möchte ich es auch nicht oft machen sondern immer nur mal zwischendurch .. kommen da viele kosten auf mich zu ?
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Ich unterstelle für den ersten Teil der Frage, dass Sie sich auf die notwendige Genehmigung Ihrer Nebentätigkeit durch Ihren Arbeitgeber beziehen. Zwar müssen Sie dem Arbeitgeber den Inhalt Ihrer Nebentätigkeit offenlegen, damit er einem möglichen Interessenkonflikt prüfen kann, wie detailliert Sie dabei aber werden, unterliegt einem Ermessensspielraum.
In steuerrechtlicher Hinsicht unterliegt Ihre beabsichtigte Nebentätigkeit der Einkommen- und Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer.
Für die Einkommen- und Gewerbesteuer müssen Sie alle Einnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben und können die notwendigen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen. Wieviel Steuern anfallen, kann ich nicht beantworten, da es auf die Höhe der Einnahmen ankommt, die den Progressionstarif beeinflussen.
Umsatzsteuerlich müssen Sie auf das vereinbarte Honorar 19% Umsatzsteuer aufschlagen, von Ihren Kunden einziehen und an das Finanzamt abführen. Wenn Sie allerdings im Jahr weniger als 17.500 Euro Umsatz erzielen, können Sie zur Kleinunternehmenbesteuerung nach § 19 UStG optieren, was bedeutet, dass keine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Burchardt
Steuerberater
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