Japanische Zinsertragssteuer bei verschiedenen Laenderdepots
Oktober 20, 2017 | 50,00 EUR | beantwortet von Ginster Frank
Gibt es fuer in Japan wohnende dort steuerpflichtige Auslaender hinsichtlich der Hoehe der abzufuehrenden Zinsertragssteuer einen Unterschied zwischen in Japan gehaltenen Wertpapierdepots und solchen gehalten in Deutschland ?
Sehr geehrter Dame oder Herr,
leider ist Ihre Fragestellung nicht ganz eindeutig.I
Bezugnehmend auf den Steuerabzug in Deutschland hat eine in Deutschland ansässige grundsätzlich bei im Ausland wohnende Personen keine Zinsabschlagsteuer abzuführen.
Dies gilt auch für Niederlassung japanischer Banken für deren in Deutschland vorhandenen Niederlassungen. Falls dieser dennoch erfolgt, ist eine Erstattung der Zinsabschlagsteuer über das Bundeszentralamt für Steuern möglich.
Bei Aktienanlage über eine deutsche Bank oder über eine Niederlassung einer japanischen Bank in Deutschland wird natürlich Kapitalertragsteuer einbehalten.
Diese ist dann ebenfalls partiell nach der Regelung des Art 10 Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan auf Antrag zu erstatten. Auch hier ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern zu stellen.
Bei weiteren Fragen sind wir Ihnen gerne gegen gesonderte Vergütung behilflich.
Wenden Sie sich dann unsere Kanzlei - Tel. 02232/ 9345-0 Ansprechpartner Anke Lindert
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ginster
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