Besteuerung bei geringfügiger Beschäftigung
Sehr geehrte Damen und Herren
eine Freundin von mir (immat. Studentin) hat folgende steuerliche Frage. Sie hat zwei Nebenjobs, Details s.u. Sind dadurch nachträglich weitere Steuern bzw. Sozialabgaben zu befürchten? Es sollte bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung bleiben.
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Nebenjob 1: Schule (September ´16 bis Juli ´17): Pauschale pro Monat 227,75 EUR. Hier hat sie das Angebot bekommen von der Schule, dass die ersten 200 Euro auf diese Übungsleiterpauschale ausbezahlt zu bekommen.
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Nebenjob 2: Firma (Oktober ´16 bis Dezember ´16): Dort ist sie auf geringfügiger Basis bzw als kurzzeitig Beschäftigter auf diese 70-Tage-Regelung. Im März und April hatte sie bisher 28 Tage gearbeitet, ergo
sind noch 42 Tage übrig. Sie erhält 8,50 pro Stunde.
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Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Herzliche Grüße