Meldepflicht japanischer Banken bei Ueberweisungen aus dem Ausland
Sind japanische Geldinstitute verpflichtet, Ueberweisungen aus dem Ausland an die lokale Steuerbehoerde weiterzumelden und wenn ja ab welcher Summe ? Wird die Herkunft des Geldes bei Weitermeldung grundsaetzlich oder in Abhaengigkeit der Betragshoehe, vom japanischen Finanzamt hinterfragt ? Sind rueckwirkend in steuerlicher Hinsicht irgendwelche Nachweise zu erbringen oder Erklaerungen abzugeben ?