Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Eröffnung einer zweiten Gastwirtschaft übergangsweise

Guten Tag,

meine Freundin- für die ich die Buchhaltung mache- hat eine Gastwirtschaft in Bonn die per 30.06.2011 zugemacht wird. ab 11.11.2010 hat sie aber auch schon ihre neue Kneipe, die beiden laufen also einige Monate zeitgleich.
Wie läuft das jetzt steuerlich? Sie hat eine Steuernummer unter der sie vermutlich für beide Kneipen die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgibt, oder muss sie für die zweite Kneipe eine beantragen? Ist das dann jetzt ne Zweigstelle für die Zeit oder sind das komplett zwei getrennte Gewerbebetriebe?
Vielen Dank schon mal im Voraus!

Michael Herrmann

Sehr geehrte Frau Kreutzer,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bezüglich der Umsatzsteuer liegt ein Unternehmen vor, da die Umsatzbesteuerung bei der Person des Unternehmers ansetzt. Alle unternehmerischen Tätigkeiten Ihrer Freundin werden folglich kumuliert in einer Umsatzsteuervoranmeldung abgerechnet.

Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe der gleichen Art, ist zu prüfen, ob die mehreren Betriebe eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Die Vermutung spricht bei der Vereinigung mehrerer gleichartiger Betriebe in der Hand eines Unternehmers, insbesondere, wenn sie sich in derselben Gemeinde befinden, für das Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs. Betriebe sind insbesondere dann als gleichartig anzusehen, wenn sie sachlich, insbesondere wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen.

Trotz übereinstimmender Betätigung liegen meines Erachtens zwei Gewerbebetriebe vor, da sie nicht einheitlich geführt werden und ein Betrieb in Kürze eingestellt wird. Die Gaststätten sind aus diesem Grund auch nicht als unselbständige Teilbetreibe zu (Filialen) betrachten.

Es ist praktikabel zwei Buchungskreise zu buchen und
die Umsatzsteuer zu kumulieren. Die steuerliche Veranlagung erfolgt unter einer Steuernumer. Für das Jahr 2011 sind jedoch zwei Gewinnermittlungen zu fertigen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass auch buchhalterisch eine saubere Trennung der beiden Gaststätten ersichtlich wird.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Sonstige Frage an Steuerberater

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil