Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Sonderzahlung

Hallo, ich bin selbständig. Ein Lieferant gibt mir einmal im Jahr Gutscheine, jetzt haben wir jedoch eine größenordnung erreich bei der ich die steuerliche Situation geklärt haben möchte.

Für dieses Jahr ständen 3000 Euro zur "Auszahlung"

Auf welchem Wege kann ich den Betrag am steuergünstigsten in mein privat Vermögen übernehmen!?

Gibt es eine Art Sonderlösung für Einmalzahlung?

Eigentlich möchte ich weder meine persönliche Steuerlast erhöhen noch den Firmengewinn!?

Was gäbe es evtl. für alternaviven?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchender(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

Die Einlösung der Gutscheine erhöht Ihren steuerlichen Gewinn.

Im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG
EStG, d.h. durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, erhöht sich der Gewinn im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins, entweder mindern sich Ihre Betriebsausgaben, wenn der Gutschein auf den Wareneinkauf angerechnet
wird oder es erhöhen sich die Umsatzerlöse, wenn der Wert der Gutscheine ausbezahlt wird. In beiden Fällen kommt es zu einer Gewinnerhöhung.

Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG könnten Sie lediglich Teile oder die vollständige Auszahlung bzw. Anrechnung auf den Wareneinkauf in das Jahr 2012 verlagern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Lohnabrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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