Sonderzahlung
November 29, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo, ich bin selbständig. Ein Lieferant gibt mir einmal im Jahr Gutscheine, jetzt haben wir jedoch eine größenordnung erreich bei der ich die steuerliche Situation geklärt haben möchte.
Für dieses Jahr ständen 3000 Euro zur "Auszahlung"
Auf welchem Wege kann ich den Betrag am steuergünstigsten in mein privat Vermögen übernehmen!?
Gibt es eine Art Sonderlösung für Einmalzahlung?
Eigentlich möchte ich weder meine persönliche Steuerlast erhöhen noch den Firmengewinn!?
Was gäbe es evtl. für alternaviven?
Sehr geehrte(r) Ratsuchender(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Auf Grund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
Die Einlösung der Gutscheine erhöht Ihren steuerlichen Gewinn.
Im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG
EStG, d.h. durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, erhöht sich der Gewinn im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins, entweder mindern sich Ihre Betriebsausgaben, wenn der Gutschein auf den Wareneinkauf angerechnet
wird oder es erhöhen sich die Umsatzerlöse, wenn der Wert der Gutscheine ausbezahlt wird. In beiden Fällen kommt es zu einer Gewinnerhöhung.
Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG könnten Sie lediglich Teile oder die vollständige Auszahlung bzw. Anrechnung auf den Wareneinkauf in das Jahr 2012 verlagern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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