Fahrgeld steuerfrei
Mai 8, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Hallo,
kann Fahrgeld steuerfrei bis zu dem Betrag von 44,00 Euro mit dem Gehalt ausgezahlt werden oder muss ein Gutschein der Tankstelle dem Mitarbeiter übergeben werden.
In Lexware existiert eine Lohnart "Fahrgeld steuerfrei". Wenn dort die 44 Euro eingetragen werden, werden diese mit dem Gehalt ausgezahlt. Ist dies richtig? Und steuerrechtlich haltbar?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragenstelller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Zunächst ist fraglich, ob Sie hier eine Geldzuwendung machen wollen oder einen echten Sachbezug.
Bei einer Geldzuwendung, die einem Zuschuss von Fahrtkosten zwischen der Arbeitsstätte und Wohnung des Arbeitnehmers betrifft, kann eine pauschale Lohnsteuer erhoben werden.
Die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen ist somit nicht steuerfrei, unterliegt aber nur dem Pauschsteuersatz in Höhe von 15 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Der Arbeitgeber ist der Steuerschuldner. Es besteht jedoch die Möglichkeit die Steuer auf den Arbeitsnehmer zu übertragen. Dem Arbeitnehmer werden die Zuschüsse auf seine Werbungskosten angerechnet.
Möchten Sie ihrem Arbeitnehmer einen echten Sachbezug zukommen lassen, muss es sich um einen Gutschein handeln, der Zweckgebunden ist. So muss der Gutschein konkret nur für das Tanken verwendbar sein oder es sich bei öffentlichen Verkehrsmitteln um ein Jobticket handeln. Der Gutschein sollte nicht in bar aus zahlbar sein.
Diese Sachbezüge bleiben sodann steuerfrei, wenn die gezahlten Entgelte für die Sachbezüge insgesamt 44 Euro im Kalendermonat pro Arbeitnehmer nicht übersteigen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
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