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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Dienstwagen: ist dies eine priv. Kostenbeteiligung?

Hallo.

Mein Arbeitgeber bietet mir einen Dienstwagen inkl. Privatnutzug an.

Er soll über die 1% Methode versteuert werden. In der Dienstfahrzeugregelung werden 1,75% des Bruttolistenpreises als Nutzungsgebühr angegeben. Diese werden mittels Bruttogehaltumwandlung einbehalten.

Beispiel für Eckdaten:

30 KM einmalige Entfehrnung zur Arbeitsstätte
26.000 Euro Bruttolistenpreis
Montl. Bruttogehalt 3000 Euro
Steuerklasse I, älter 23, keine Kinder, NRW
keine weiteren Besonderheiten

Wie viel wird mich dieser Dienstwagen kosten und was bleibt mir somit hinterher netto übrig?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle liegt eine Gehaltsumwandlung zu Gunsten von Sachleistungen vor. Es ergibt sich folgende Gehaltsabrechnung, d.h. die Nutzungsgebühr von 1,75%= 455€ wird vom Bruttogehalt abgezogen, sodaß sich ein Betrag von 2.545€ ergibt:

Gehalt 2.545
1% vom Listenpreis 260
0,03% x 26000 x 30km
f. Fahrten zw.Wohnung-Arbeitsst. 216

Gesamtbrutto 3.021

Dies ergibt ein Nettogehalt ohne
Berücksichtigung von Kirchenst. 1.884,68

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Lohnabrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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