Dienstwagen: ist dies eine priv. Kostenbeteiligung?
März 13, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo.
Mein Arbeitgeber bietet mir einen Dienstwagen inkl. Privatnutzug an.
Er soll über die 1% Methode versteuert werden. In der Dienstfahrzeugregelung werden 1,75% des Bruttolistenpreises als Nutzungsgebühr angegeben. Diese werden mittels Bruttogehaltumwandlung einbehalten.
Beispiel für Eckdaten:
30 KM einmalige Entfehrnung zur Arbeitsstätte
26.000 Euro Bruttolistenpreis
Montl. Bruttogehalt 3000 Euro
Steuerklasse I, älter 23, keine Kinder, NRW
keine weiteren Besonderheiten
Wie viel wird mich dieser Dienstwagen kosten und was bleibt mir somit hinterher netto übrig?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
In Ihrem Falle liegt eine Gehaltsumwandlung zu Gunsten von Sachleistungen vor. Es ergibt sich folgende Gehaltsabrechnung, d.h. die Nutzungsgebühr von 1,75%= 455€ wird vom Bruttogehalt abgezogen, sodaß sich ein Betrag von 2.545€ ergibt:
Gehalt 2.545
1% vom Listenpreis 260
0,03% x 26000 x 30km
f. Fahrten zw.Wohnung-Arbeitsst. 216
Gesamtbrutto 3.021
Dies ergibt ein Nettogehalt ohne
Berücksichtigung von Kirchenst. 1.884,68
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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