Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Doppelte Haushaltsführung nach Umzug Partner

Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage bzgl. der doppelten Haushaltsführung.

Folgende Situation:

Ich wohne seit 2001 mit meiner Lebensfährtin in unserer (bis jetzt noch) gemeinsamen Wohnung am Ort A. (Mietvertrag läuft auf unser beider Namen)
2007 habe ich mein Studium beendet, einen Job an Ort B aufgenommen (300km entfernt) und dort meinen Zweitwohnsitz angemeldet.

Da ich in den letzten 3 Jahren immer zwischen Ort A und B hin und her gependelt bin konnte ich ohne größere Probleme die DHHF steuerlich absetzen. Nachweise konnte entsprechend erbracht werden.

Nun ist meine Lebensgefährtin ihrerseits auch mit dem Studium fertig und wird ab Februar 2011 berufsbedingt an den Ort C ziehen.
In diesem Zusammenhang haben wir uns dazu entschlossen Wohnung A (bisherige gemeinsame Wohnung) aufzugeben und die neue gemeinsame Wohnung an Ort C zu verlagern.
Mein Zweitwohnsitz an Ort B (Ort der Beschäftigung) würde weiterhin bestehen bleiben.
Hintergrund dieser Entscheidung ist auch, dass Ort C der Ort ist, an dem wir uns langfristig etwas aufbauen möchten / Heimat der Lebensgefährtin.

Somit wäre die neue Situtation entstanden:

weiterhin 2 Wohnungen

Wohnung Ort A entfällt

Wohnung Ort B (Zweitwohnung beschäftigungsort) bleibt bestehen

Wohnung Ort C ersetzt bisherige gemeinsame Wohnung A;
Ort C ist jedoch auch 220km weiter entfernt von Ort B als Ort A; Mietvertrag würde auch hier wieder auf unser beider Namen laufen

Dadurch, dass wir noch nicht verheiratet sind sehe ich nun jedoch Schwierigkeiten darin, die doppelte Haushaltsführung weiterhin aufrechtzuerhalten. Insbesondere auch deshalb, da die neue Entfernung zwischen Ort B und Ort C mit ca. 220km mehr zu buche schlägt.
Jedoch: Trotz dieser weiteren Entfernung würde der wöchentliche Pendleraufwand grade einmal 45min pro Strecke mehr bedeuten, da die Zugverbindungen auf dieser Strecke optimaler ausgestaltet sind.

Daher nun die Frage:

- Besteht weiterhin die Möglichkeit der DHHF. (auch ohne Trauschein)
- Wenn nicht: welche Möglichkeiten gäbe es?

Letztlich möchte ich noch einmal erwähnen, dass es sich bei dieser Konstellation um eine Übergangslösung handeln soll. Max. 2 Jahre, bis sich berufsbedingt neue Möglichkeiten für beide am Ort C ergeben.

Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen.

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Sie außerhalb des Ortes, in dem Sie einen eigenen Hausstand bzw. Haushalt unterhalten, beschäftigt sind und auch am Beschäftigungsort wohnen. Die Errichtung des zweiten Haushalts in der Zweitwohnung am Beschäftigungsort begründet diese doppelte Haushaltsführung.

Die Verlegung der Hauptwohnung führt nicht zu einer Beendigung der doppelten Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 4.4.2006, BStBl. 2006 II S. 714).

Im Urteilsfall fand der Umzug innerhalb desselben Ortes oder innerhalb derselben Gemeinde statt. Doch auch die Verlegung der Hauptwohnung an einen weiter entfernten Ort ist unschädlich und ändert an dem Bestehen der doppelten Haushaltsführung nichts. In der Wohnsitzverlegung sei nicht eine neuerliche Begründung einer doppelten Haushaltsführung zu sehen, die wegen der privaten Gründe nicht anerkannt werden würde. Vielmehr sei die ursprüngliche Begründung des Zweithaushalts durch die auswärtige Arbeitsaufnahme veranlasst, und diese wirke auch nach der privat veranlassten Wohnsitzverlegung fort (FG Düsseldorf vom 12.1.2006, EFG 2006 S. 563; ebenso FG München vom 2.5.1994, EFG 1984 S. 547; BFH-Urteil vom 29.11.1990, BFH/NV 1991 S. 531).

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Lohnabrechnung

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil