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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Ansammlung von Honorar und seine Ausschüttung am Ende eines Jahres

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe eine kleine Frührente und übe eine Nebentätigkeit aus.

Ich darf nur 400,00 €uro im Monat verdienen. Zwei Monate im Jahr darf ich allerdings diese 400,00 €uro vom Verdienst her überschreiten, so der Rententräger.

Nun meine Frage: ich würde jetzt gern, um das Maximale in einem Jahr zu verdienen, während des Jahres „verdientes Geld ansammeln“ und es mir in zwei Monaten am Ende des Jahres auszahlen lassen. Somit hätte ich mich an die Vorgabe des Rententrägers gehalten.

Mein Arbeitgeber möchte nun aber wissen, ob dies aus steuerrechtlicher und allgemein rechtlicher Sicht so in Ordnung ist: kann man ein verdientes Honorar während des Jahres ansammeln und am Ende des Jahres in zwei Monaten ausschütten? Wenn nur in Grenzen, wie belaufen sich diese Grenzen?

Bitte geben Sie doch auch, wenn möglich, die diesbezügliche Quelle, Rechtsgrundlage, an.

Danke für eine Antwort sagt

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Solange der Hinzuverdienst 400 EUR nicht überschreitet, wird eine Vollrente gezahlt. Überschreitet der Hinzuverdienst diesen Grenzwert, wird statt der Vollrente eine Teilrente gezahlt. Diese wird je nach der Höhe des Hinzuverdienstes als 3/4-Teilrente, 1/2-Teilrente oder 1/3-Teilrente geleistet. Die Rente wird Ihnen dann entzogen,wenn die Hinzuverdienstgrenze für die 1/3-Teilrente überschritten wird, wobei die Hinzuverdientsgrenze 2 mal im Jahr bis zum doppelten des Grenzwertes überschritten werden darf.

Die Regelung nach der der Grenzwert nur durch Sonderzahlungen überschritten werden kann, wurde durch das BSG-Urteil vom 31.1.2002 (B 13 RJ 33/01 R) gekippt.

Die von Ihnen vorgeschlagenen Auszahlungsmodalitäten sind daher nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Lohnabrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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