Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

LSt.berechnung beherrschender Gesellsch.Gesch.f.

Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH hat keine Versorgungszusage. Die GmbH hat zu seinen Gunsten eine Direktversicherung abschlossen. Die Beiträge zur Direktversicherung werden nach & 40 b EStG pauschal versteuert. Zuschüsse zur privaten KV und PV werden von der GmbH nicht an den Geschäftsführer bezahlt.
Die Lohnsoftware S&P rechnete in den Jahren 2008-2009 die Lohnsteuer nach der Allgemeinen Lohnsteuertabelle ab.
Zum 01.01.2010 wurde dann die Lohnsoftware AGENDA eingesetzt, die mit der Besonderen Lohnsteuertabelle abrechnet.
War die Lohnsteuerberechnung in den Jahren 2008-2009 ebenfalls mit der Besonderen Lohnsteuertabelle durchzuführen?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geeehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Gund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die besondere Lohnsteuertabelle findet Anwendung für Beamte, Richter, Berufssoldaten und der nicht rentenversicherungspflichtigen GmbH-Geschäftsführer sowie Vorstandsmitgliedern, denen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde.

Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist immer die allgemeine Tabelle anzuwenden. Die besondere Lohnsteuertabelle gilt dagegen für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind.

Da Sie wohl nicht rentenversiherungspflichtig waren und sind, hätte die besondere Lohnsteuertabelle Anwedung finden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Lohnabrechnung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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