Leasingfahrzeug für Arbeitnehmer
November 18, 2020 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
eine Mitarbeiterin von uns hat über uns ein Leasingfahrzeug bekommen.
Die monatliche Leasingrate trägt die Mitarbeiterin, ebenfalls die Steuern und Versicherungsbeiträge, Benzin wird auf eigene Rechnung getankt.
Die Leasingrate wird von ihr monatlich an uns überwiesen.
Unsere Steuerberaterin ist der Ansicht, dass bei ihr die 1% Regelung angesetzt werden muss.
D.h. wir berechnen ihr monatlich den Betrag im brutto und ziehen den Betrag im Netto wieder ab.
Dadurch hat sie Mehrkosten bei der SV und Steuer und wir als AG bei der SV ebenfalls.
Sie zahlt also die Leasingrate selbst und hat durch das zusätzliche Brutto noch weniger Netto.
Wir sind der Meinung, dass das nicht richtig ist.
Würden uns auf Ihre Rückantwort freuen.
Freundliche Grüße
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist es zunächst korrekt, dass für das Fahrzeug, das der Mitarbeiterin auch zur privaten Nutzung überlassen wird, eine Privatnutzung im Rahmen eines geldwerten Vorteils anzusetzen ist. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, hat die Ermittlung des Privatanteils über die pauschale 1%-Methode zu erfolgen.
Sofern allerdings die Mitarbeiterin Zuzahlungen zum Fahrzeug leistet (z.B. Leasingrate, Kraftstoffkosten, Versicherung, Steuern) reduziert sich der geldwerte Vorteil um diese Zuzahlungsbeträge. Es kann ggfs. auch dazu führen, dass der geldwerte Vorteil 0,- EUR beträgt, er wird aber nicht negativ (wenn die Zuzahlung den geldwerten Vorteil übersteigt).
Mit der Minderung des geldwerten Vorteils durch die Zuzahlungen mindert sich damit zum einen die Lohnsteuer, aber zum anderen natürlich auch die Sozialabgaben.
Insofern hat die Steuerberaterin hier nicht Recht, wenn Sie behauptet, dass dennoch der volle geldwerte Vorteil (=1% vom Bruttolistenpreis pro Monat) anzusetzen ist.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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