Nachfrage zur Besteuerung Kaufpreiserstattung Jobticket
März 30, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Jobticket wurde beim Arbeitgeber beantragt, es gab nur die Möglichkeit der jährlichen Zahlung, monatliche Zahlung wurde nicht angeboten. Da ich jedoch durch Umzug die Arbeitsstelle gewechselt und daher auch das Jobticket gekündigt habe, wurde mir der Kaufpreis für die restlichen Monate zurückerstattet.
Ich verstehe nicht, was daran lohnsteuerpflichtig ist.
Das ist doch mein Geld, das ich vorgelegt habe (Jobticket für 12 Monate bezahlt), das Jobticket habe ich dann für 7 Monate genutzt und 5 Monate nicht, daher die Rückzahlung für die 5 Monate, die ich das Jobticket nicht mehr genutzt habe.
Bei einem vorherigen Arbeitgeber habe ich das Jobticket monatlich bezahlt und als ich dieses gekündigt habe, musste ja auch nicht für die Nichtnutzung noch Lohsteuer bezahlen.
Können Sie mir bitte erklären, WARUM die RÜCKZAHLUNG beim Jahresbetrag lohnsteuerpflichtig ist. Wenn ich - wie bei dem anderen Arbeitgeber - monatlich zahle, kommt es durch Kündigung zu keiner Rückzahlung und dann ist auf einmal nichts lohnsteuerpflichtig.
Hallo!
Leider sind auf diesem Portal die Rückfragen anscheinend limitiert. Es tut mir leid, dass Sie hier jetzt zusätzlich Geld aufwenden mussten.
Hintergrund der Lohnsteuerpflicht ist, dass Ihr Arbeitgeber nur den Teil steuerfrei erstatten darf, der für die Zeit der Beschäftigung anfällt. Er kann Ihnen also kein Geld steuerfrei erstatten, dass anteilig auf die Zeit entfällt, in der Sie nicht mehr für ihn tätig sind. Es handelt sich dabei um die Erstattung verauslagter Kosten, die nicht mehr im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen. Weiterhin hätte es ja sein können, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen dann zukünftig einen steuerfreien Zuschuss zum Jobticket gewährt.
Bei einer monatlichen Erstattung bekommen Sie anteilig Ihren Aufwand erstattet (Werbungskostenersatz). Von einem genutzten Monat bekommen Sie auch einen Monat erstattet. Die Erstattung erfolgt also 1:1.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, auch wenn Sie sich sicherlich eine positivere Antwort erhofft haben.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
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