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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Dienstwagen GWV lange Strecke zur Arbeit von Hauptwohnsitz vs. unrentabel zu Zweitwohnsitz nah an Arbeitsstätte?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir für meine Tätigkeit einen Zweitwohnsitz (nahe Arbeitsort) zugelegt. seit knapp 3 Jahren mittlerweile. Da ich einen Dienstwagen nutze (auch privat), habe ich einmal die 1% pauschale Versteuerung, sowie die 0,03% für den Weg zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte.
Jetzt überlege ich aber den Zweitwohnsitz aufzugeben und nur noch an 2 Tagen in der Woche die Arbeitsstätte aufzusuchen und Rest von zuhause arbeiten bzw. unterwegs.
Dazu habe ich mal eine Testberechnung über die Abrechnungsstelle machen lassen... allerdings ergibt sich durch den 0,03% Anteil (aufgrund Entfernung 250km Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte) ein ordentliches Loch in meinem zukünftigen Netto-Gehalt, gegenüber dem jetzigen.

Jetzt meine Frage, würde ich dann über die Werbungskosten beim Lohnsteuer-Jahresausgleich wieder die Differenz reinholen?

Ansonsten müsste ich den Zweitwohnsitz weiter behalten, das wäre unter dem Strich günstiger oder aber den Dienstwagen abgeben. Oder eine komplette Homeoffice-Regelung über meinen Arbeitgeber erhalten.

Besten Dank vorab

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

grundsätzlich können Sie Werbungskosten geltend machen, auch bei der 0,03%-Regeung. Darüber mindern Sie dann also wieder Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Einkommensteuer. Die 0,03% setzen sich aus 15 Fahrten a 0,002% zusammen (pro Monat). Sie könnten, wenn Sie weniger als 15 Fahrten pro Monat zur Arbeit fahren, mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er die tatsächlichen Fahrten ansetzt. Dazu müssten Sie ihm die Fahrten jedoch monatlich als Fahrtenliste vorlegen. Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung (Anzahl Fahrten x Km x 0,30€) sind auch hier möglich.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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