Anrechnung von Bonuszahlungen auf das Elterngeld
Januar 20, 2016 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Tag,
im Juli werde ich mein erstes Kind bekommen und möchte im Anschluss 12 Monate Elternzeit nehmen.
Mein Arbeitgeber hat berechnet, dass ich bis zum 31.8.16 rechnerisch in Mutterschutz und danach in Elternzeit sein werde.
Laut meinem Arbeitsvertrag erhalte ich einen leistungsabhängigen variablen Bonus (30% der Gesamtvergütung), der jährlich im November nach Beendigung des Geschäftsjahres ausgezahlt wird. Unser Geschäftsjahr endet am 31.8.
Somit würde ich für das aktuelle Geschäftsjahr meinen Bonus während der Elternzeit erhalten.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Elterngeld auf Grund der Bonuszahlung nicht gekürzt wird? Bzw. was sollte ich sonst steuerlich noch berücksichtigen, um einen maximalen Gewinn für die Elternzeit zu erzielen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Leider muss ich in Ihren Sachverhalt mitteilen, dass die Berücksichtigung des Bonus für das Elterngeld nicht gegeben ist.
Das Bundessozialgericht sieht einen einmalig im Jahr gezahlten Bonus (und damit folgerichtig auch solche Gehaltsbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld) als nicht berücksichtigungsfähig für das Elterngeld an (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2009, Aktenzeichen: B 10 EG 3/09). Das gleiche Urteil sieht aber auch vor, dass das nicht gilt, wenn diese Bezüge MEHRMALS im Jahr gezahlt werden.
Meine Beratungsempfehlung lautet daher, mit Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass Sie in diesem Jahr 2 - 3 Mal eine Auszahlung des Bonus erhalten, um das Kriterium "mehrmals" zu erfüllen.
Auch diese Lösung ist nicht risikolos, weil die Behörde die Zahlung als Vorschuss sehen könnte und folgerichtig die Einbeziehung verweigert.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
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