Lohnabrechnung und Kurzarbeitergeld geldwerter Vorteil Pkw Nutzung
März 27, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo,
als Arbeitnehmer mit einem Brutto von 6000 € mtl. in der Steuerklasse 1.
Bisher wird ein Geldwerter Vorteil (1% Regel) von 500 € auf der Lohnabrechnung ausgewiesen/ zugerechnet.
Die Firma geht ab 1.4. in 50% Kurzarbeit
Wie wirkt sich dieses auf den Geldwerten Vorteil aus?
Guten Tag,
der geldwerte Vorteil bleibt auch bei Kurzarbeit weiterhin Bestandteil Ihres Ist-Bruttoentgeltes, wenn Ihnen das Fahrzeug weiterhin zur Verfügung gestellt wird. Die grundsätzliche Möglichkeit der Privatnutzung besteht ja auch bei Kurzarbeit unvermindert fort.
Es wird also zunächst als Bruttolohnbezug auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen, die Lohnsteuer und Sozialabgaben darauf berechnet und dann vom Netto wieder abgezogen. Ihr Nettogehalt ist also ebenfalls dementsprechend reduziert.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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