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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Homeoffice im EU-Ausland

Ich als deutscher Unternehmer aktuell noch EInzelunternehmung mit EüR ab 01.01.2021 GmbH und Co KG möchte einen EU-Bürger im Homeoffice(100%) in seinem Land (Österreich) einstellen. Wie gehe ich hier vor? Was ist bei der Lohanbrechnung zu beachten?

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen gerne folgende Erstauskunft erteilen möchte.

Grundsätzlich unterliegt der Mitarbeiter der Sozialversicherung in Österreich, wenn er die Tätigkeit zu 100% dort in seinem Homeoffice ausübt (Tätigkeitsstaat). Sie müssten ihn also dort in Österreich anmelden und dort Beiträge abführen.

Weiterhin ist er aufgrund seines Wohnsitzes und dadurch, dass er die Tätigkeit ausschließlich in Österreich ausübt, in Österreich steuerpflichtig. Inländische Einkünfte (in Deutschland) liegen hier nicht vor. Sein Einkommen wäre also grundsätzlich in Österreich zu besteuern.

Die Lohnabrechnung müsste dann in der Form erfolgen, dass Sie berücksichtigen, dass er seine Steuern in Österreich zahlt. Weiterhin wäre zu prüfen, inwieweit Sie als Arbeitgeber die Sozialbeiträge direkt an die Sozialkassen in Österreich bedienen müssen oder ob der Arbeitnehmer die Beiträge zahlen muss.

Da es etwas komplexer ist, sollten Sie hier grenznahe Dienstleister beauftragen, die Abrechnungen durchzuführen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater


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Steuerberater Knut Christiansen

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