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Frag einen Steuerberater zum Thema Lohnabrechnung

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einer Teilzeitbeschäftigung?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Jenny Schlosser und arbeite derzeit in einem kleinen Unternehmen in Teilzeit. Ich habe kürzlich von einem Kollegen gehört, dass es auch die Möglichkeit gibt, in einem Minijob zu arbeiten. Nun frage ich mich, was eigentlich der genaue Unterschied zwischen einem Minijob und einer Teilzeitbeschäftigung ist.

Zurzeit arbeite ich in Teilzeit und verdiene monatlich einen festen Betrag, der sich nach meiner Arbeitszeit richtet. Ich habe feste Arbeitszeiten und arbeite regelmäßig an bestimmten Tagen in der Woche. Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt und erhalte auch Urlaubs- und Krankengeld.

Ich bin mir unsicher, ob es für mich sinnvoll wäre, stattdessen einen Minijob anzunehmen. Ich frage mich, ob ich dadurch weniger verdienen würde oder ob es steuerliche Unterschiede gibt. Auch bin ich mir nicht sicher, ob ich im Minijob genauso abgesichert wäre wie in meiner aktuellen Teilzeitbeschäftigung.

Können Sie mir bitte erklären, was genau der Unterschied zwischen einem Minijob und einer Teilzeitbeschäftigung ist? Welche Vor- und Nachteile gibt es jeweils? Worauf sollte ich achten, wenn ich überlege, von einer Teilzeitbeschäftigung in einen Minijob zu wechseln? Gibt es steuerliche Aspekte, die ich beachten muss?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Schlosser

Claudia Köhler

Sehr geehrte Frau Schlosser,

vielen Dank für Ihre Frage zum Unterschied zwischen einem Minijob und einer Teilzeitbeschäftigung. Ich kann Ihnen gerne dabei helfen, die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der beiden Beschäftigungsarten zu erläutern.

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Sie monatlich bis zu 450 Euro verdienen können. Dabei sind Sie von der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung befreit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung hingegen arbeiten Sie mehr Stunden pro Woche und verdienen entsprechend mehr. Dabei sind Sie sozialversicherungspflichtig angestellt und haben Anspruch auf Urlaubs- und Krankengeld.

Ein Vorteil eines Minijobs ist, dass Sie keine Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge haben und somit netto mehr Geld in der Tasche haben. Allerdings sind Sie im Minijob auch nur eingeschränkt abgesichert, da Sie keine Rentenansprüche aufbauen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung haben Sie hingegen Anspruch auf alle Sozialleistungen und sind umfassend abgesichert.

Wenn Sie überlegen, von einer Teilzeitbeschäftigung in einen Minijob zu wechseln, sollten Sie daher abwägen, ob Ihnen die höhere Nettovergütung wichtiger ist als die umfassende soziale Absicherung. Sie sollten auch bedenken, dass Sie im Minijob keine Rentenansprüche aufbauen und im Alter möglicherweise auf staatliche Unterstützung angewiesen sein könnten.

Steuerlich gesehen gibt es bei einem Minijob ebenfalls Unterschiede. Da Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wird Ihr Bruttoeinkommen nicht vermindert, was sich steuerlich auswirken kann. Bei einer Teilzeitbeschäftigung hingegen werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, was Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie alle Aspekte sorgfältig abwägen und gegebenenfalls auch mit Ihrem Arbeitgeber oder einem Steuerberater sprechen, um die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler

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