Kann ich als Arbeitgeber steuerfreie Sachleistungen an meine Mitarbeiter geben?
Juli 20, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Claudia Köhler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Alwin Becker und bin Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. In der Vergangenheit haben wir unseren Mitarbeitern steuerfreie Sachleistungen wie beispielsweise Benzingutscheine oder Essensgutscheine angeboten. Da wir in der aktuellen wirtschaftlichen Situation Kosten sparen müssen, überlegen wir, diese Praxis fortzusetzen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob dies steuerlich noch erlaubt ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Momentan sind wir in einer Situation, in der wir unseren Mitarbeitern attraktive Benefits bieten möchten, um sie langfristig an unser Unternehmen zu binden. Gleichzeitig möchten wir aber auch sicherstellen, dass wir steuerlich auf der sicheren Seite sind und keine unerwarteten Steuernachzahlungen leisten müssen.
Daher meine Frage an Sie: Kann ich als Arbeitgeber steuerfreie Sachleistungen an meine Mitarbeiter geben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Gibt es eventuell Alternativen zu Sachleistungen, die steuerlich günstiger sind? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Becker
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich steuerfreier Sachleistungen für Ihre Mitarbeiter. Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens ist es verständlich, dass Sie sich über die steuerlichen Aspekte solcher Benefits informieren möchten, um sowohl Ihren Mitarbeitern attraktive Vergünstigungen zu bieten als auch steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.
Grundsätzlich ist es möglich, steuerfreie Sachleistungen an Ihre Mitarbeiter zu gewähren. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit diese Leistungen steuerfrei bleiben. Zu den gängigen steuerfreien Sachleistungen gehören beispielsweise Benzingutscheine oder Essensgutscheine. Diese Leistungen sind unter bestimmten Bedingungen von der Einkommenssteuer befreit.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Sachleistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das bedeutet, dass die Sachleistungen nicht anstelle von Geldzahlungen gezahlt werden dürfen, sondern als Zusatzleistung zum regulären Gehalt. Zudem müssen die Sachleistungen bestimmte Höchstgrenzen einhalten, um steuerfrei zu bleiben.
Eine Alternative zu steuerfreien Sachleistungen sind zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers. Diese Zuschüsse können für bestimmte Zwecke wie beispielsweise Kinderbetreuung oder Weiterbildung gewährt werden und sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Auch hier gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.
Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gewährten Leistungen steuerlich korrekt behandelt werden. Ein Steuerberater kann Sie über die aktuellen steuerlichen Bestimmungen informieren und Ihnen helfen, eine optimale Gestaltung der Benefits für Ihre Mitarbeiter zu finden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Köhler
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