Kündigung Bav
Juli 19, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich wollte meine betriebliche Altersvorsorge kündigen.
Diese wird laut meiner Versicherung über die Lohnabrechnung ausgezahlt und versteuert.
Nun habe ich irgendwas über eine Fünftelregelung gelesen.
Kann diese meine Auszahlung erhöhen bzw die Steuern senken?
Und wenn ja wie wird diese angewandt?
Der Auszahlungsbetrag liegt aktuell bei ca. 4800€
Der Versicherungsbeginn war der 01.07.2019
Guten Tag,
die Fünftelregelung kommt bei Ihnen leider nicht zur Anwendung, da eine Kündigung des Vertrages keine außerordentlichen Einkünfte bewirken. Auch käme es wegen der geringen Höhe nicht zuneiner Zusammenballung von Einkünften. Insofern kann die Fünftelregelung nicht beansprucht werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich bitte noch einmal.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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