Kann ich als Beteiligter an einer Erbengemeinschaft als Minijobber eingestellt werden?
September 25, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Ich bin an einer Erbengemeinschaft zu 2/18 beteiligt. Für Arbeiten, die ich für die Erbengemeinschaft erledige, soll ich als Minijobber angestellt werden. Ist das möglich, obwohl ich an der Erbengemeinschaft beteiligt bin?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort ist einfach … JA
Allerdings müssen Sie darauf achten, dass
die Abwicklung genau wie mit fremden
Dritten passiert. D.h. Vertrag schliessen,
sozialversicherungsrechtliche Anmeldung,
ggf. Erfassung zur Lohnversteuerung,
regelmässige und korrekte monatliche
Überweisung des Verdienstes etc.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
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