AG-Zuschuss steuerfrei für einen freiwillig in der GKV Versicherten bei jährlicher Beitragsvorauszahlung?
Dezember 6, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Ich bin freiwillig versichertes Mitglied einer GKV..
Künftig möchte ich meine monatlichen Beiträge in einer Einmalzahlung im Voraus für das nächste Kalenderjahr an die GKV leisten, der AG leistet weiterhin seinen Beitrag monatlich.
Frage:
Ist auch bei dieser Zahlungsweise der monatliche Zuschuss des AG zur gesetzlichen KV für mich steuerfrei oder wird er wie ein Bruttoeinkommen behandelt?
Guten Tag,
auch bei dieser Zahlungsweise ändert sich nichts an der Steuerfreiheit des Zuschusses zur GKV. Nach § 3 Nr. 62 EStG ist der Zuschuss steuerfrei, soweit der Arbeitgeber nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Diese Verpflichtung bleibt ja auch bei geänderter Zahlungsweise bestehen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Rechtlicher Hinweis:
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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