Wechselkursgewinne USD-Euro
Guten Tag
zunächst zu meiner Situation, ich bin Softwareentwickler, habe keine Angestellten bin tätig als Einzelunternehmer mit Gewerbeanmeldung, kein Kleinunternehmer mehr, aber erstelle meine Gewinermittlung noch mittels Einnahmen-Überschussrechnung.
Einige meiner Auslandskunden hatten meine Rechnungen Dezember 2014 auf ein E-wallet in USD bezahlt. (Das E-wallet ist sowas wie paypal, keine Zinsen, keine richtige Bank aber man kann auf ein Bankkonto von dort auszahlen lassen.)
Noch sind sämtliche genannten Beträge auf besagtem E-wallet in USD.
Meine Hauptfrage ist wie es sich in meiner Situation mit der Besteuerung von Wechselkursgewinnen seit dem Tag eines jeweiligen USD-Geldeingangs verhält und insbesondere was ich tun muss damit keine Besteuerung des Wechselkursgewinns anfällt. Dazu die folgenden konkreten Fragen:
1. Wenn ich das gesamte Guthaben vom USD e-wallet A) auf mein USD-Bankkonto B) (beide zinslos) überweise, kann ich dann in meinem Fall zu einem beliebigen Zeitpunkt auf Konto B den Währungstausch durchführen ohne steuerliche Konsequenzen oder muss ich dafür ein Jahr ab Zahlungseingang meiner Kunden warten, oder verhält es sich nochmal anders?
Bei klarer Steuerfreiheit der Wechselkursgewinne in meinem Fall haben sich die restlichen Fragen wohl erledigt. Was nach meinen bisherigen Recherchen dafür sprechen würde ist, dass ich das USD Guthaben nicht gekauft habe sondern es mir als Zahlung zugeflossen ist. Stichwort \\\\\\\\\\\\\\\"nicht angeschafft sondern zugeflossen\\\\\\\\\\\\\\\", nach einem älteren möglicherweise nicht mehr aktuellen Dokument von 2004. Aber einerseits bin ich kein Experte andererseits ist das Dokument nicht ganz aktuell und der beschriebene Fall ist auch nicht der exakt gleiche Sachverhalt:
\\\\\\\\\\\\\\\"...In der Zwischenzeit in der Fremdwährung angefallene Zinsen führen beim Umtausch nicht zu einem privaten Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, da sie nicht angeschafft wurden, sondern zugeflossen sind. \\\\\\\\\\\\\\\"
aus \\\\\\\\\\\\\\\"Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte\\\\\\\\\\\\\\\"
http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/volltexte.html?volltext=8cbd005a556ccd4211ce43f309bc0eac&jahr=2004&date_anchor=05112004
Auf das erwähnte Dokument selbst einzugehen ist aus meiner Sicht nicht nötig ich wollte es nur der vollständigkeit halber erwähnen wie ich auf eine mögliche Unterscheidung angeschafft/zugeflossen im Zushg. mit eventueller Steuerfreiheit komme.
2. Ich würde gerne einige zukünftige USD Zahlungen von Kunden direkt ohne zu warten in Euro tauschen, ohne eine Besteuerung auf Wechselkursgewinne bereits erhaltener Zahlungen auszulösen.
Falls es eine 1-Jahresfrist für mich gibt, würde dann folgendes funktionieren:
I) Überweisung des gesamten jetzigen USD Guthabens von E-wallet A -> USD-Konto B, Bank 1 (beide zinslos wie in 1.)
II) Eröffnung eines weiteren USD Kontos C (zinslos) bei einer anderen Bank 2
III) Überweisung zukünftiger Zahlungen direkt von A->C mit zeitnahem Umtausch bei Bank 2 ohne 1 Jahr zu warten.
Wären bei derartiger Trennung die **vorherigen** Beträge von A->B frei von einer Besteuerung auf Wechselkursgewinne?
Spielt bei den beiden Fragen der Status des Ewallets bzw. USD-Konto geschäftlich/privat irgendeine Rolle?
Hat eine Überweisung USD E-wallet -> USD Bankkonto irgendeine Auswirkung auf Fristen?