Übertrag von Wertpapieren aus GmbH an Gesellschafter
Dezember 7, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Eine GmbH schüttet Ihre Gewinne nicht aus, sondern investiert diese in Wertpapiere ( ca. 95 T€), Einzelwerte mit
Anschaffungskosten siehe Anhang.
Der Kurs dieser Wertpapiere sinkt in den letzten Monaten, so dass der Wert des Depots nun aktuell noch ca. 72 T€
beträgt.
Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der GmbH beschließt nun aus Altersgründen (Alter 55 Jahre) die
GmbH aufzulösen.
Die Wertpapiere sollen dabei nicht verkauft werden, sondern aus der GmbH in ein privates Depot überführt werden, da
der Gesellschafter damit rechnet, dass sich der Wert der Wertpapiere in den nächsten Jahren in Richtung 100 T€
entwickeln wird, wenn sich die aktuelle Finanzkrise entspannt und die zumeist festverzinslichen Wertpapiere fällig
werden.
Wie ist die steuerliche Situation?
Welche Steuern und in welcher Höhe muss der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter bezahlen, um die
Wertpapiere im Rahmen der GmbH Auflösung aus dem GmbH Depot, die mit Gewinnen der GmbH gekauft wurden, in sein
privates Depot zu übertragen?
Wie wird diese Übertragung vorgenommen? Anhand eines einfachen Depot Übertrags?
Wer hat die anfallenden Steuern zu zahlen, die GmbH oder der Gesellschafter?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Wenn die Papiere ohne Entgelt von der GmbH an den Gesellschafter übertragen werden, dann liegt eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Konkret bedeutet das: Die GmbH muß, da sie keine Gegenleistung für die Übertragung der Papiere enthält, einen Verlust in Höhe des Buchwertes erfassen. Dieser Verlust wird aber steuerlich dem Ergebnis wieder hinzugerechnet. Es tritt also im Vergleich zur Situation ohne diese Ausschüttung keine steuerliche Mehr- oder Minderbelastung ein.
Auf Ebene des Gesellschafters ist die verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Buchwertes zu versteuern. Hierbei greift die Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Diese Steuer ist durch den Gesellschafter zu tragen, allerdings im Rahmen der Quellensteuer ggf. durch die GmbH einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Die Frage, in welcher Form die Papiere technisch übertragen werden, sollten Sie mit Ihrer Bank klären. Aus steuerlicher Sicht ist diese Frage irrelevant.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Einsatzes habe weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
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