Verlustverrechnung von Wertpapieren bei Ehepartnern
März 18, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Ich habe in den Jahren vor 2008 größere Verluste mit Wertpapieren gemacht (Zertifikate Aktien und Fonds, Verkauf innerhalb Jahresfrist).
Diese Verluste wurden in der Steuererklärung angegeben und erfaßt und in die Zukunft vorgetragen.
Diese Verluste können bis Ende 2013 (soweit ich weiß) noch mit neuen Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren gegengerechnet werden.
Meine Frage:
Können diese Verluste auch mit Veräußerungsgewinnen meiner Frau gegengerechnet werden (gemeinsame Veranlagung), wenn ich selbst keine Gewinne zum Gegenrechnen habe?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Nach § 26b EStG werden zusammenveranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger auf Ebene der Einkünfte behandelt. Die Frage, ob Verluste des einen Ehegatten mit Gewinnen des anderen Ehegatten verrechnet werden dürfen, ist derzeit richterlich noch nicht entschieden. Allerdings wird z. B. für den Verlustabzug nach § 10d EStG durch die Literatur übereinstimmend vertreten, daß die Verluste des einen Ehegatten beim anderen Ehegatten ausgleichsfähig sind. Warum für den Verlustausgleich bei Aktiengeschäften etwas anderes gelten sollten, kann ich nicht erkennen.
Sie sollten daher beim Finanzamt beantragen, Ihre Verluste mit den Gewinnen Ihrer Ehefrau zu verrechnen.
Ob das Finanzamt diesem Antrag folgt oder eine andere Rechtsauffassung vertritt, kann ich Ihnen allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen. Eventuell müssen Sie hier in einen Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung treten. Diese Entscheidung brauchen Sie aber jetzt noch nicht zu fällen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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