nachträgliche Zinsbesteuerung
März 22, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Die Zinsen einer in der Schweiz gehaltene Anleihe ( Inter Renta) aus 2009 sollen nachversteuert werden (Abgeltungssteuer bzw Selbstanzeige). Hierzu ist der Zinsertrag zu ermitteln.
1. BSP.: Dividende Bruttobetrag 705,00
Eu-Steuerrückbehalt 20% -111,00
Spesen Kommision - 17,63
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Nettobetrag 576,37
Muss der Brutto- oder Nettobetrag dem deutschen Finanzamt gemeldet werden? Können weitere Kosten abgezogen werden?
2.Ist die Wertsteigerung des Fonds (gekauft 2002) zu versteuern?
3.Wird die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer in Deutschland berücksichtigt?
4. Sind die nicht deklarierten Zinserträge für die letzten 5 oder 10 Jahren nachzuversteuern?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen den Bruttoertrag in Höhe von Euro 705 in der Steuererklärung erfassen und können im Gegenzug den EU Steuerrückbehalt auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen.
Insgesamt können Sie einen Sparerfreibetrag für die gesamten Kapitaleinkünfte von 801 Euro, im Wege der Zusammenveranlagung von 1.602 Euro steuerlich zum Abzug bringen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen.
Ein Ertrag aus dem Fond ist auch bei nicht ausgeschütteten (thesaurierte ) Gewinnen zu versteuern. Die Erträge werden hier zur Erhöhung des Fondvermögen verwendet.
Nach § 169 AO beträgt die Festsetzungsfrist für die Steuerfesetzung, ihre Aufhebung oder Änderung 10 Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und 5 Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist. Ich kann aus der Ferne leider nicht beurteilen ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung erfüllt ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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