südafrikanischde Zerobonds
März 5, 2012 | 20,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
Ich habe 2010 1 südafrikanischen Zerobond verkauft. Von dem
Bond habe ich keinen Anfkaufbeleg mehr. Kauf war 1997.
Im Steuerbescheid 2010 war die Ersatzbemessungsgrundlage der
Bank und die dementsprechend angefallene Steuer akzeptiert worden. Jetzt will man den Ankaufbeleg von mir. Andernfalls will man den Kaufpreis mit 0 ansetzen, bzw. der Verkaufserlös soll zu 100 % als zu versteuernder Gewinn angesetzt werden.
Ich kann allenfalls den Emmissionskurs nachweisen.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Zunächst würde mich interessieren: Wenn der Steuerbescheid 2010 entsprechend erlassen wurde, wieso will man jetzt den Ankaufbeleg von Ihnen. Haben Sie gegen den Bescheid Einspruch eingelegt?
Wenn ja, dann ist die Veranlagung offen und das FA kann grundsätzlich Belege von Ihnen nachfordern.
Da es sich bei den Anschaffungskosten um eine steuerbegünstigende Tatsache handelt, haben Sie grundsätzlich die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen.
Wenn Sie den Kaufbeleg nicht mehr vorweisen können, stellt sich die Frage, wie Sie die Anschaffungkosten anderweitig nachweisen können.
Wenn Sie die Zerobonds über ein Kreditinstitut erworben haben, könnte dort eventuell noch eine Kopie des Ankaufsbeleg vorhanden sein.
Ansonsten müsste es meiner Meinung nach reichen, wenn Sie den Emmissionskurs nachweisen. Nach der Beweislastregel müsste das Finanzamt diesen Wert anerkennen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
RAin/StBin/FA f. SteuerR
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