Besteuerung GmbH Verkauf
Juli 5, 2011 | 50,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Person A hält 67%, Person B 33% einer GmbH X im Privatvermögen. Einvernehmlich sollen die 67 % zum Preise von 300.000,- € der Person A in den Besitz der Person B übergehen.
Wenn die Kaufsumme von 300.000,- € von Person B privat finanziert werden soll, geschehe dies ja mit bereits versteuertem Geld (Privatvermögen).
Gibt es eine steuerlich günstigere Variante, z.b. durch Gründung einer GmbH Y deren Anteile Person B zu 100 % hält, die dann die 67 % der Person A erwirbt und die Kosten so steuerlich geltend machen kann? Gibt es da typische Modelle (Verwaltungsgesellschaft, Holding,...)?
Können die 33% der GmbH X von Person B die Anteile von Person A sozusagen selbst kaufen und die Kosten so über die GmbH X geltend gemacht werden?
Gibt es andere Vorschläge?
Ist es richtig, dass Person A die 300.000,- € nach der Abgeltungssteuer zu versteuern hat? Ist der Betrag anschließend noch weiter zu versteuern (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkommensteuer,…), oder ist die Abgeltungssteuer die einzige Steuer?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt.
Die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile können weder bei Ihnen noch bei einer GmbH als Aufwand geltend gemacht werden. Auch wenn Sie eine GmbH gründen und über diese die Anteile erwerben, erzeugen Sie damit keinen steuerlich abzugsfähigen Aufwand, da Sie mit den Anteilen ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut erworben haben.
Sofern Sie die Anteile fremdfinanzieren, dürfen Sie auch keine Finanzierungsaufwendungen wie bspw. Zinsen abziehen. Allerdings können Sie nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG den Antrag stellen, die Erträge aus der GmbH unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu besteuern. In diesem Fall greift die Abgeltungssteuer nicht, sondern Sie müssen 60% der Erträgem, die Sie aus der GmbH ziehen, mit Ihrem regulären Steuersatz versteuern, während Sie im Gegenzug sämtliche Aufwendungen steuermindernd geltend machen können. Sollten Sie dies in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen, sich steuerlich detailliert beraten zu lassen.
Grundsätzlich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG der Abgeltungssteuer, sofern die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Dies ist nach Ihren Ausführungen der Fall.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Burchardt
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?