Verlust bei Verkauf von Schiffsfonds steuerlich ansetzbar?
September 20, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich beabsichtige die beiden nachstehenden Fonds am Zweitmarkt zu veräußern. Beide befinden sich im Privatvermögen und wurden 2006 bzw. 2007 erworben.
Frage: Kann ich die Verkaufsverluste steuerlich geltend machen? (Bsp.: Kauf 10000 / Verkauf 1000 / Verlust von 9000 steuerlich anrechenbar?) Und wenn ja, dann wie?
Fonds 1: Beteiligungsgesellschaft "MS Santa-B-Schiffe" mbh & CoKG (Emittent: MPC Capital)= Anlage G ist einzureichen
Fonds 2: Lloyds Fonds Schiffsportolio III
- MS "Sofie Schult" Shipping Gmbh & Co KG
- MS "Las Vegas" Schiffahrtsgesellschaft mbh & Co KG = Anlage G ist einzureichen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihrer Sachverhaltsschilderung zufolge gehe ich davon aus, dass die Anleger (Gesellschafter) bei den Schiffsfonds als Mitunternehmer gelten. Bitte informieren Sie mich, wenn diese Annahme nicht zutrifft, denn sich die steuerliche Folge dadurch ändern könnte.
Grundsätzlich gehört das Ergebnis aus Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs (...mgh & Co. KG) anzusehen ist zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Verlust kann grundsätzlich geltend gemacht werden. Die Erfassung der Verluste erfolgt in Anlage G ab Zeile 31.
Je nach der Gestaltung der Schiffsfonds können Fälle vorliegen, die einer Berücksichtigung der Veräußerungsverluste entgegenstehen, insbesonders z.B. wenn bei der Fondsbeteiligung dem Steuerpflichtigen auf Grund eines vorgefertigten Konzepts die Möglichkeit geboten wird, zumindest in der Anfangsphase der Investition die prognostizierten Verluste mit übrigen positiven Einkünften zu verrechnen. In solchen Fällen können die Verluste nur begrenzt mit (späteren) Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Ob die von Ihnen genannten Fonds zu solchen Steuerstundungsmodellen gehören, kann aufgrund Ihrer Angaben und Ihrem Ansatz nicht geprüft werden.
In Ihrem Fall können Sie die abgefragen Informationen entsprechend in Alage G ab Zeile 31 erfassen. Das Finanzamt wird überprüfen, ob die Verluste mit anderen Einkünften ausgleichsfähig sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
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