Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Kapitalvermögen

Rückzahlung Anleihe Ersatzbemessungsgrundlage

Ich habe im Jahre 2007 und davor mehrere festverzinsliche Anleihen über die Volksbank erworben und in mein Depot bei dieser eingelagert. Dabei habe ich die Anleihen ungefähr zum Nominalwert erworben; die Kaufbelege habe ich nicht mehr. Im Februar 2008 nahm ich einen Depotwechsel vor und habe die Papiere auf ein Depotkonto der Postbank übertragen. Das erste Papier wurde im Oktober 2009 fällig, sukzessive folgen die anderen Anleihen im Jahre 2010 und später.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung verwendet die Postbank die Ersatzbemessungsgrundlage und zieht von 30% des Rückzahlungsbetrages die entsprechende Steuer und die Solidaritätszulage für das Finanzamt ab.

Nun habe ich gar keine Kursgewinne erzielt. Wie und auf welche Weise kann ich mir die Steuer rückerstatten lassen und welche Belege muss ich dem Finanzamt dabei vorlegen? Falls ich die Kaufbelege der Anleihen benötige, hat die Volksbank diese noch und muss sie mir diese, möglicherweise gegen Gebühr, aushändigen?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hütter

Matthias Wander

Sehr geehrter Herr Hütter,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Da der Postbank die Anschaffungskosten nicht bekannt waren, hat die Bank die Kapitalertragsteuer richtigerweise nach der Ersatzbemesungsgrundlage berechnet.

Diese (eventuell) zuviel gezahlte Steuer können Sie sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder zurückholen. Sie benötigen jedoch als Nachweis die Belege über den Kauf und Verkauf der Anleihen, die Sie mit der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen müssen. Die Volksbank sollte die Möglichkeit haben Ihnen, gegen eine geringe Gebühr, Ersatzbelege über den Kauf der Anleihen zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Kapitalvermögen

Matthias Wander