Kapitalertragsteuer in der GmbH
Oktober 20, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Ich überlege, ob eine GmbH ein sinnvoller Mantel für meine private Vermögensverwaltung sein kann. Dabei ist folgende Frage für mich entscheidend:
Wie werden Kapitalerträge (insbesondere Zinserträge von Anleihen, Kurssteigerungen von Fonds, Zertifikaten, Rohstoffen, etc.) auf Ebene der GmbH mit Kapitalertragsteuer, Körper- und Gewerbesteuer belastet und führt die Ausschüttung des verbleibenden Ertrages auf Ebene des Gesellschafters erneut zu Kapitalertragsteuer ?
Zur Illustration diene folgendes (vereinfachtes) Beispiel: Ich gründe eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital und lege das Geld als Festgeld zu 2% auf ein Jahr an. Ansonsten tue ich nichts. Am Ende des Jahres schüttet die GmbH ihren Gesamtgewinn (nach Steuern) komplett aus. Wie viel Euro bleiben mir als Gesellschafter netto übrig ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt.
Für Ihr Verständnis gehe ich kurz auf den Charakter der Kapitalertragsteuer ein. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Steuer, sondern lediglich um eine besondere Art der Quellenbesteuerung. Die auf der Kapitalertragsteuer unterliegende Einkünfte entfallende Einkommensteuer wird hier quasi im Wege der vorweggenommenen Zahlung bereits durch den Zahlenden (in Ihrem Beispiel die Bank) einbehalten. Im Zuge der Einkommensteuererklärung wird den die einbehaltene Kapitalertragsteuer mit der Einkommensteuerschuld verrechnet. Sie zahlen hier also nicht mehrmals Steuern.
In Ihrem Beispiel kommen folgende Steuerzahlungen auf Sie zu:
Auf Ebene der GmbH sind 500 € zu versteuern. Bei einem KSt-Satz von 15%, einem Gewerbesteuersatz von 15% und einem SolZ von 5,5% beträgt die Steuerbelastung auf dieser Ebene 154,13 €. Der handelsrechtliche Ertrag der GmbH beträgt somit 345,88 €. Wenn dieser Betrag in voller Höhe an den Gesellschafter ausgeschüttet wird, fällt hier nochmals 25% Kapitalertragsteuer an (die Möglichkeit der Option zum Teileinkünfteverfahren außer Acht gelassen). Ihnen verbleiben also 259,41 €. Wenn Sie ohne Zwischenschaltung der GmbH die Zinsen direkt vereinnahmt hätten, wären Ihnen 375 € verblieben.
Eine GmbH als Mantel der Vermögensverwaltung zu nutzen, ist im Regelfall nicht sinnvoll, da eine Doppelbesteuerung eintritt. Sie erleiden nur dann keinen steuerlichen Nachteil, wenn die Erträge auf Ebene der GmbH steuerfrei sind. Dies ist der Fall, wenn es sich um Erträge aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften handelt (z. B. Dividenden aus Aktien oder Kursgewinne), § 8b KStG. Wenn Sie hier zusätzlich einen langen Anlagehorizont haben, können Sie hier die Besteuerung von Gewinnen aus der Umschichtung von Vermögen vermeiden. Die Besteuerung fällt dann erst bei der Auskehrung der erzielten Gewinne an.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Gesetzeslage gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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