ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen Investmentfonds
März 15, 2012 | 35,00 EUR | beantwortet von Andreas Schupp
Müssen ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischem thesauriendem Investmentvermögen (Investmentfonds) im Jahr der Thesaurierung in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden, obwohl dem Anleger das Kapital erst bei Verkauf zufliest?
Können die ausschüttungsgleichen Erträge alternativ auch erst im Jahr des Verkaufes der Anteile gesammelt angegeben und versteuert werden?
In der Steuerbescheinigung der Bank werden die ausschüttungsgleichen Erträge nur anhand der jährlichen Veröffentlichung der Fondsgesellschaft ermittelt. Dabei werden die bei unterjährigem Kauf bezahlten Zwischengewinne nicht berücksichtigt. Wie kann man diese erfahren und geltend machen?
Gibt es steuerrechtlich oder vom Verfahren Unterschiede in der Behandlung dieser Fonds je nachdem ob das Anlegerdepot in Deutschland oder im EU Ausland angesiedelt ist?
Frage bitte nur bis einschließlich 22.03.2012 beantworten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln auf dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Abwandlungen gleich welcher Art oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können.
Bitte beachten Sie, das ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf rechtliche Fragen eingehen kann.
Frage 1 und 2:
Thesaurierte Erträge gelten grundsätzlich mit Ablauf des Geschäftsjahres, in dem Sie vom Fonds vereinnahmt wurden, beim Fondsanleger als zugeflossen, da der Fonds für den Anleger ab diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über die Erträge verfügen kann (so der Bundesfinanzhof in diversen Urteilen).
Frage 3:
Die gezahlten Zwischengewinnes sind grundsätzlich negative Einnahmen aus Kapitalvermögen und von den Einnahmen abzuziehen.
Hier kann es vorkommen, dass einige Banken dieses in Ihrer Steuerbescheinigung nicht berücksichtigen. Allerdings erhalten Sie eine Kaufabrechnung. Hier müssten die gezahlten Stückzinsen aufgeführt sein. Diese fügen Sie dann bitte Ihrer Erklärung bei.
Frage 4:
Eine Unterscheidung zwischen inländischen Fonds und ausländischen Fonds ist durch Einführung des Investmentsteuergesetz zum 01.01.2004 weggefallen bzw. entfallen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen habe.
Soweit noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schupp
STEUERBERATER
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