Wo steht ein Betriebsgebäude in der Bilanz?
Juli 18, 2020 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Zwei Eheleute sind zu gleichen Anteilen Grundstückseigentümer und Gesellschafter eines Gewerbebetriebes (KG). Das Grundstück wurde nicht in die Gesellschaft eingelegt oder grundbuchmäßig auf die KG übertragen.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das zu 100 Prozent betrieblich genutzt wird und das jetzt umfassend für Betriebszwecke saniert wird, wodurch sein Wert wächst.
Meine Fragen sind:
1. Wie wird die Mehrung des Gebäudes in der Buchhaltung behandelt? Zählt das zu "Bauten auf eigenem Grundstück" oder zu "Bauten auf fremden Grundstück"?
2. Sind der ursprüngliche Gebäudewert und der Grund und Boden-Anteil Sonderbetriebsvermögen der KG?
Guten Tag,
das Grundstück (Grund und Boden plus Gebäude) stellt insgesamt Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter dar und wäre auch hier zu bilanzieren. Abschreibungen und ggfs. sonstige Aufwendungen (z.B. Zinsen) können also hier als Sonderbetriebsausgaben geltend gemacht werden.
Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen handelt es sich bei den Sanierungskosten um Betriebsausgaben auf Ebene des Sonderbetriebsvermögens. Die Kosten könnten also hier geltend gemacht werden. Der Gesamtgewinn der KG wird also gemindert, weil sich das steuerliche Ergebnis ja aus der Gesamthandsbilanz sowie der Soderbilanz ergibt. Sofern etwas neues geschaffen wird, z.B. durch Ausbau, müssten die Kosten als Herstellungskosten für das neue Wirtschaftsgut in der Sonderbilanz abgebildet und abgeschrieben werden.
Ich hoffe Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne mit Ihrer Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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