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Frag einen Steuerberater zum Thema Jahresabschluss

Investionsabzugsbetrag einsetzen bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Zugang im Folgejahr nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes

Investionsabzugsbetrag einsetzen/auflösen bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Zugang im Folgejahr nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes

Wie geht man mit dem Investitionsabzugsbetrag um, wenn ein Wirtschaftsgut zum Beispiel im Dezember 2019 (bspw. Computer) erworben wurde und danach ein Zugang (bspw. Drucker) im Februar 2020 erfolgt ist? Wird der Investitionsbetrag schon 2019 komplett angerechnet/aufgelöst für die gesamten Anschaffungskosten inklusive, was noch später folgt, oder in Teilen für die erste Anschaffung in 2019 und dann für den Zugang in 2020?

Vielen Dank!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

die Auflösung des IAB erfolgt dann, wenn das Wirtschaftsgut angeschafft wurde. Sie lösen also im Jahr 2019 den Anteil für den Computer auf und dann im Jahr 2020 den Betrag, der auf den Drucker entfällt.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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