Investionsabzugsbetrag einsetzen bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Zugang im Folgejahr nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes
Investionsabzugsbetrag einsetzen/auflösen bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Zugang im Folgejahr nach der Anschaffung des Wirtschaftsgutes
Wie geht man mit dem Investitionsabzugsbetrag um, wenn ein Wirtschaftsgut zum Beispiel im Dezember 2019 (bspw. Computer) erworben wurde und danach ein Zugang (bspw. Drucker) im Februar 2020 erfolgt ist? Wird der Investitionsbetrag schon 2019 komplett angerechnet/aufgelöst für die gesamten Anschaffungskosten inklusive, was noch später folgt, oder in Teilen für die erste Anschaffung in 2019 und dann für den Zugang in 2020?
Vielen Dank!