Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Mieterträge

Wie werden Mieterttäge versteuert, wenn die Wohnung vollfinanziert wird und nur noch 1033 Erpracht zur Ertragsminderung gegenüberstehen. Wieviel von den Notarkosten usw. können abgesetzt werden?

Mit freundlichem Gruss

Renate Rausch

Irmingard Huber-Stempfel

Sehr geehrter Fragesteller,
die Fragen sind sehr pauschal, ich werde aber trotzdem versuchen, sie zu beantworten.
Die Mieterträge aus einer im Privatvermögen befindlichen Immobilie werden in der Einkommensteuer-Erklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuert (Anlage V) versteuert. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist der Unterschiedsbetrag von Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten. Mieteinnahmen ist die Bruttomiete, d.h. einschliesslich Nebenkosten.
Werbungskosten ist das Hausgeld ohne die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, die Schuldzinsen (nicht die Tilgung), die Erbpacht, Kontoführungsgebühr, Instandhaltungskosten usw.
Die Notarkosten müssen getrennt werden nach Finanzierungskosten (= Werbungskosten),z.B. für die Grundschuld und nach Anschaffungskosten. Die Notarkosten, die auf den Kauf entfallen, werden zum Kaufpreis addiert. Das gleiche gilt für die Eintragungskosten, soweit sie auf den Kauf und nicht auf die Finanzierung fallen. Dies werden ebenso zu den Anschaffungskosten addiert. Aus der Summe der Anschaffungskosten wird die AfA (Regelsatz 2 %) als Werbungskosten abgezogen. Die AfA wird im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig gewährt.
Die Beratung erfolgt im Rahmen der Erstberatung. Da keine Zahlen vorliegen, können nur grundsätzliche Aussagen zur Vermietungseinkünften gegeben werden.
Ich rate Ihnen, wenn Sie nicht anhand des Formulars die Einkünfte erklären können (insbesondere die Werbungskosten) einen Steuerberater aufzusuchen. Hierfür stehe auch ich gern zur Verfügung.
Eine Schlussbemerkung: die Einkünfte aus Vermietung können negativ werden, d.h ein Verlust entstehen. Dann mindert dieser Verlust die anderen Einkünfte z.B. aus nicht selbständiger Arbeit.
Falls Nachfragen bestehen, benutzen Sie die Nachfrage-Funktion.
Mit freundlichen Grüssen

I. Huber-Stempfel
Steuerberaterin und Rechtsanwältin

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Irmingard Huber-Stempfel