Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Kann ich die Kosten für die Renovierung meines Mietshauses steuerlich absetzen?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich heiße Hans Beck und besitze ein Mietshaus, das ich vermiete. In den letzten Jahren habe ich umfangreiche Renovierungsarbeiten an dem Haus durchführen lassen, um die Wohnqualität für meine Mieter zu verbessern und den Wert der Immobilie zu steigern. Die Kosten für diese Renovierungsarbeiten haben sich auf einen erheblichen Betrag summiert und ich frage mich nun, ob ich diese Kosten steuerlich absetzen kann.

Momentan mache ich mir Sorgen, dass die hohen Renovierungskosten meine finanzielle Situation beeinträchtigen könnten, wenn ich sie nicht steuerlich geltend machen kann. Da ich nicht über ausreichende Kenntnisse im Bereich der Immobilienbesteuerung verfüge, wende ich mich an Sie, um Klarheit über meine steuerlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Renovierungskosten zu erhalten.

Können Sie mir bitte erklären, ob und in welchem Umfang ich die Kosten für die Renovierung meines Mietshauses steuerlich absetzen kann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Kosten absetzen zu können? Falls die Kosten absetzbar sind, wie genau gehe ich bei der Steuererklärung vor und welche Unterlagen muss ich dafür bereithalten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und ich freue mich auf Ihre fundierte Beratung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Beck

Tina Ullmann

Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit der Renovierungskosten für Ihr Mietshaus. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob die hohen Kosten Ihre finanzielle Situation beeinträchtigen könnten. Gerne erläutere ich Ihnen die steuerlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Renovierungskosten.

Grundsätzlich können Renovierungs- und Modernisierungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich geltend gemacht werden. Dabei unterscheidet man zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten. Erhaltungsaufwendungen sind Kosten, die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand einer Immobilie zu erhalten oder wiederherzustellen. Diese können in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Herstellungskosten hingegen sind Kosten, die zu einer Wertsteigerung der Immobilie führen, wie beispielsweise der Ausbau eines Kellers. Diese können nicht direkt im Jahr der Entstehung abgesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.

Um die Renovierungskosten steuerlich absetzen zu können, müssen Sie nachweisen können, dass es sich tatsächlich um Erhaltungs- oder Herstellungskosten handelt. Dafür sollten Sie alle relevanten Belege und Rechnungen sammeln und aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Handwerkerrechnungen, Materialkosten und Quittungen für Bauleistungen.

Bei der Steuererklärung tragen Sie die Renovierungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) ein. Dort können Sie die Kosten als Werbungskosten angeben und von den Mieteinnahmen abziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten nicht in einem Jahr komplett absetzen können, sondern diese über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden müssen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und beantworten Ihre Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tina Ullmann
Steuerberaterin

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Tina Ullmann