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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Welche steuerlichen Folgen hat die Nutzung meiner Immobilie als Homeoffice?

Sehr geehrter Steuerberater,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich der steuerlichen Folgen der Nutzung meiner Immobilie als Homeoffice. Seit einiger Zeit arbeite ich von zu Hause aus und nutze dafür einen Teil meines Wohnraums als Büro. Bisher habe ich meine Steuererklärungen immer selbst gemacht, jedoch bin ich mir unsicher, wie ich die Nutzung meines Homeoffice steuerlich korrekt behandeln muss.

Meine Immobilie ist mein Eigentum und ich habe sie ausschließlich selbst genutzt, ohne dass hierfür Mieteinnahmen erzielt wurden. Ich bin selbstständig tätig und führe mein Gewerbe von zu Hause aus. Die Räumlichkeiten meines Homeoffice werden also ausschließlich beruflich genutzt.

Meine Sorge ist, dass ich eventuell steuerliche Konsequenzen zu befürchten habe, da ich meine Immobilie auch privat nutze. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtige und keine Fehler mache, die zu unerwünschten Nachzahlungen oder anderen Problemen führen könnten.

Können Sie mir bitte erklären, welche steuerlichen Folgen die Nutzung meiner Immobilie als Homeoffice hat? Gibt es spezielle Regelungen oder Abzüge, die ich in meiner Steuererklärung berücksichtigen sollte? Welche Dokumente oder Unterlagen benötigen Sie von mir, um mir eine fundierte Antwort geben zu können?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Pasche

Tatiana Seiler

Sehr geehrte Frau Pasche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Folgen der Nutzung Ihrer Immobilie als Homeoffice. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen und sicherstellen möchten, dass Sie alle relevanten steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigen. Gerne erkläre ich Ihnen die möglichen steuerlichen Konsequenzen und wie Sie Ihr Homeoffice steuerlich korrekt behandeln können.

Grundsätzlich ist die Nutzung eines Teils Ihrer Immobilie als Homeoffice steuerlich absetzbar, wenn Sie selbstständig tätig sind und Ihr Gewerbe von zu Hause aus führen. Sie können die Kosten für Ihr Homeoffice als Betriebsausgaben geltend machen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Zu den abzugsfähigen Kosten zählen beispielsweise Miete, Strom, Heizung, Reinigungskosten, Telefon- und Internetkosten sowie die Abschreibung von Möbeln und Büroausstattung.

Es ist wichtig, dass Sie die berufliche und private Nutzung klar voneinander trennen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Sie sollten daher die Fläche Ihres Homeoffice genau vermessen und den Anteil an der Gesamtfläche Ihrer Immobilie ermitteln. Diesen Anteil können Sie dann als Betriebskosten geltend machen.

Um die steuerlichen Folgen der Nutzung Ihres Homeoffice korrekt zu behandeln, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ausfüllen. Hier tragen Sie alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbe ein, einschließlich der Kosten für Ihr Homeoffice. Zudem sollten Sie Belege und Rechnungen für Ihre Betriebsausgaben sammeln und aufbewahren, um diese im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt vorlegen zu können.

Es gibt auch spezielle Regelungen und Abzüge für das Homeoffice, wie beispielsweise den Homeoffice-Pauschbetrag. Dieser beträgt pro Tag, an dem Sie Ihr Homeoffice nutzen, 5 Euro und kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Auch die Abschreibung von büromöblierten Räumen ist möglich, wenn Sie diese ausschließlich beruflich nutzen.

Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Ihnen bei der steuerlichen Behandlung Ihres Homeoffice unterstützen kann. Er kann Ihnen weitere Tipps geben und sicherstellen, dass Sie alle relevanten steuerlichen Aspekte richtig berücksichtigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tatiana Seiler, Steuerberaterin

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