Wie wirken sich neue Gesetze zur Immobilienbesteuerung auf meine Steuerlast aus?
August 23, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Tatiana Seiler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Luisa Schlüter und bin Besitzerin einer vermieteten Eigentumswohnung. In den letzten Monaten habe ich immer wieder von neuen Gesetzen zur Immobilienbesteuerung gehört und frage mich, wie sich diese auf meine Steuerlast auswirken werden. Bisher habe ich meine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in meiner jährlichen Steuererklärung angegeben und entsprechend versteuert.
Nun mache ich mir Sorgen, ob sich durch die neuen Gesetze meine Steuerlast erhöhen könnte und wie ich mich am besten darauf vorbereiten sollte. Ich möchte gerne verstehen, welche konkreten Änderungen auf mich zukommen und ob es Möglichkeiten gibt, meine Steuerlast zu optimieren, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Können Sie mir bitte detailliert erläutern, welche neuen Gesetze zur Immobilienbesteuerung in Kraft getreten sind und wie diese sich auf mich als Vermieterin auswirken werden? Gibt es bestimmte steuerliche Vorteile oder Nachteile, die ich beachten sollte? Welche Maßnahmen könnte ich ergreifen, um meine Steuerlast zu minimieren und mein Vermögen bestmöglich zu schützen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre professionelle Beratung und freue mich auf Ihre Unterstützung bei der Klärung meiner Fragen zur Immobilienbesteuerung.
Mit freundlichen Grüßen,
Luisa Schlüter
Sehr geehrte Frau Schlüter,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der neuen Gesetze zur Immobilienbesteuerung und deren Auswirkungen auf Sie als Vermieterin einer Eigentumswohnung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um mögliche finanzielle Einbußen machen und daher nach Möglichkeiten suchen, Ihre Steuerlast zu optimieren.
In den letzten Jahren gab es tatsächlich einige Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung, die auch Vermieterinnen und Vermieter betreffen. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Abschaffung der degressiven Abschreibung für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2021 angeschafft oder hergestellt wurden. Dies bedeutet, dass Sie als Vermieterin keine degressive Abschreibung mehr geltend machen können, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die steuerliche Behandlung von Instandhaltungs- und Modernisierungskosten. Seit einigen Jahren können solche Kosten nicht mehr sofort als Werbungskosten abgezogen werden, sondern müssen über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Dies kann dazu führen, dass sich Ihre Steuerlast erhöht, da die steuerliche Entlastung durch die Abschreibung geringer ausfällt.
Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu minimieren und Ihr Vermögen bestmöglich zu schützen. Eine davon ist die sogenannte Denkmal-AfA, die es ermöglicht, Denkmalschutzimmobilien steuerlich begünstigt abzuschreiben. Wenn Ihre Eigentumswohnung unter Denkmalschutz steht, könnten Sie von dieser Sonderabschreibung profitieren und Ihre Steuerlast reduzieren.
Des Weiteren könnten Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, Ihre vermietete Eigentumswohnung in eine GmbH zu überführen. Durch die Gründung einer GmbH können Sie unter Umständen steuerliche Vorteile nutzen und Ihr Vermögen besser schützen. Allerdings ist eine solche Maßnahme mit höheren bürokratischen und steuerlichen Anforderungen verbunden, daher sollten Sie sich hierzu eingehend beraten lassen.
Insgesamt ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die bestmöglichen Maßnahmen zur Optimierung Ihrer Steuerlast zu erarbeiten. Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, Ihre Fragen zur Immobilienbesteuerung zu klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Seiler
Steuerberaterin
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