Welche Steuererleichterungen gibt es für Sanierungsmaßnahmen an meiner Immobilie?
September 14, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Tatiana Seiler
Sehr geehrter Steuerberater,
ich heiße Albrecht Vollbrecht und besitze eine Immobilie, die ich gerne sanieren möchte. Die Immobilie befindet sich in einem eher schlechten Zustand und ich bin mir bewusst, dass Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um den Wert der Immobilie zu erhalten und möglicherweise zu steigern.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass die Kosten für die Sanierung sehr hoch sein können und ich gerne wissen würde, ob es Steuererleichterungen gibt, die mir bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen entgegenkommen könnten. Ich bin unsicher, ob ich alle möglichen steuerlichen Vorteile in Anspruch nehme und würde daher gerne von Ihnen erfahren, welche konkreten Steuererleichterungen es für Sanierungsmaßnahmen an Immobilien gibt.
Meine Ausgangssituation ist, dass ich als Eigentümer der Immobilie allein für die Sanierungskosten aufkommen muss und ich auf der Suche nach Möglichkeiten bin, diese Kosten steuerlich abzusetzen oder zumindest zu reduzieren. Der Ist-Zustand meiner Immobilie erfordert dringend Sanierungsmaßnahmen, um den Wert zu erhalten und langfristig zu steigern. Daher ist es für mich von großer Bedeutung, alle steuerlichen Aspekte in Bezug auf die Sanierung zu berücksichtigen.
Können Sie mir bitte detailliert erläutern, welche konkreten Steuererleichterungen es für Sanierungsmaßnahmen an meiner Immobilie gibt und wie ich diese in Anspruch nehmen kann? Ich bin sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und freue mich darauf, von Ihnen zu erfahren, wie ich steuerlich optimal von den Sanierungsmaßnahmen an meiner Immobilie profitieren kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Vollbrecht
Sehr geehrter Herr Vollbrecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der steuerlichen Aspekte von Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken über die Finanzierung der Sanierungskosten machen und nach Möglichkeiten suchen, diese steuerlich abzusetzen oder zu reduzieren. Gerne erläutere ich Ihnen die konkreten Steuererleichterungen, die Ihnen bei Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie zur Verfügung stehen.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sanierungskosten in der Regel als Erhaltungsaufwendungen gelten und somit steuerlich geltend gemacht werden können. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Sanierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden können. Dabei ist zu beachten, dass die Kosten für reine Schönheitsreparaturen in der Regel nicht absetzbar sind, während Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten steuerlich berücksichtigt werden können.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, die Sanierungskosten im Rahmen der sogenannten "anschaffungsnahen Herstellungskosten" geltend zu machen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung der Immobilie für Baumaßnahmen anfallen, die über reine Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Diese Kosten können über die Abschreibung des Gebäudes auf einen Zeitraum von 50 Jahren verteilt und somit steuerlich geltend gemacht werden.
Zusätzlich gibt es verschiedene Förderprogramme und Steuererleichterungen, die je nach Bundesland und Kommune variieren können. Hierzu zählen beispielsweise Programme zur Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen oder zur Denkmalpflege. Es lohnt sich daher, sich über die möglichen Fördermöglichkeiten in Ihrer Region zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.
Um alle steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können, empfehle ich Ihnen, sich von einem erfahrenen Steuerberater beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Kosten korrekt zu erfassen und steuerlich geltend zu machen, sowie die möglichen Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen zu prüfen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Sanierung Ihrer Immobilie. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatiana Seiler
Steuerberaterin
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