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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Wie funktioniert die Abschreibung von Immobilien steuerlich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Helma Fritsche und habe kürzlich eine Immobilie erworben, die ich vermieten möchte. Nun stehe ich vor der Frage, wie die Abschreibung von Immobilien steuerlich funktioniert. Ich bin mir unsicher, wie ich die Abschreibung in meiner Steuererklärung richtig angeben soll und welche steuerlichen Auswirkungen dies für mich hat.

Zur Ausgangssituation: Ich habe die Immobilie zu einem Kaufpreis von 300.000 Euro erworben und plane, monatlich eine Miete von 1.000 Euro zu erzielen. Die Immobilie soll langfristig vermietet werden und mir als zusätzliche Einnahmequelle dienen. Ich habe bereits gehört, dass ich die Abschreibung der Immobilie steuerlich geltend machen kann, bin mir aber unsicher, wie genau dies funktioniert.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich keine Fehler bei der steuerlichen Abschreibung machen möchte und auch sicherstellen möchte, dass ich alle steuerlichen Möglichkeiten ausschöpfe, um meine Steuerlast zu minimieren. Ich möchte daher gerne von Ihnen erfahren, wie ich die Abschreibung von Immobilien steuerlich korrekt durchführen kann, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Vorteile ich dadurch erzielen kann.

Können Sie mir bitte genau erklären, wie die Abschreibung von Immobilien funktioniert und welche Schritte ich hierfür in meiner Steuererklärung beachten muss? Gibt es bestimmte Fristen oder Höchstgrenzen, die ich bei der Abschreibung beachten muss? Welche Auswirkungen hat die Abschreibung auf meine Steuerlast und wie kann ich sicherstellen, dass ich alles korrekt angebe?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,

Helma Fritsche

Tina Ullmann

Sehr geehrte Frau Fritsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Abschreibung von Immobilien in Ihrer Steuererklärung. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich unsicher fühlen und sicherstellen möchten, dass Sie alle steuerlichen Möglichkeiten richtig nutzen, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Ich werde Ihnen nun ausführlich erklären, wie die Abschreibung von Immobilien funktioniert und welche Schritte Sie hierfür in Ihrer Steuererklärung beachten müssen.

Die Abschreibung von Immobilien wird in der steuerlichen Fachsprache als „AfA“ (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet. Diese Abschreibung ermöglicht es Ihnen, den Wertverlust Ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen. Bei vermieteten Immobilien können Sie die Abschreibung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

Um die Abschreibung von Immobilien korrekt durchführen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss es sich um eine vermietete Immobilie handeln, die nicht selbst genutzt wird. Zudem muss die Immobilie eine „Abnutzbarkeit“ haben, das heißt, sie muss über die Jahre an Wert verlieren können. In Ihrem Fall, da Sie die Immobilie vermieten möchten, erfüllen Sie bereits diese Voraussetzungen.

Die Abschreibung selbst erfolgt über die Nutzungsdauer der Immobilie, die vom Finanzamt festgelegt wird. Für Wohngebäude beträgt die AfA in der Regel 2% pro Jahr, verteilt auf 50 Jahre. Das bedeutet, dass Sie jährlich 2% des Anschaffungswerts der Immobilie als Abschreibung in Ihrer Steuererklärung angeben können.

In Ihrem Fall, mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro, könnten Sie also jährlich 6.000 Euro (2% von 300.000 Euro) als Abschreibung geltend machen. Diese Summe könnten Sie dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren.

Es ist wichtig, dass Sie bei der Abschreibung von Immobilien bestimmte Fristen beachten. Die AfA beginnt im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung der Immobilie und endet nach Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer. Sie sollten also die Abschreibung jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben, um die steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Abschreibung von Immobilien eine wichtige Möglichkeit ist, um Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Indem Sie die AfA als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, können Sie die steuerlichen Vorteile nutzen und Ihre Steuerlast minimieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tina Ullmann

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